Verdienstausfall
wegen Kinderbetreuung

Wegen der Corona-Krise mussten Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung schließen und haben bis heute teilweise nur eingeschränkt geöffnet. Eltern, die dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung vom Staat erhalten (§ 56 abs. 1a Infektionsschutzgesetz). Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens (max. € 2.016 / Monat). Die Auszahlung erfolgt zunächst durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann eine Erstattung durch den Staat beantragen.