Verkauf einer Eigentumswohnung
Ein Ehepaar kaufte eine Eigentumswohnung. Diese wurde der Mutter der Ehefrau mietfrei überlassen.
Beim späteren Verkauf der Wohnung musste der Gewinn versteuert werden. Das Finanzgericht Düsseldorf bejahte dies, denn eine Steuerfreiheit beim Verkauf nach weniger als zehn Jahren gebe es nur, wenn in der Wohnung die Eigentümer selbst oder unterhaltsberechtigte Kinder wohnten. Die Mutter falle nicht unter diese Ausnahmen.