Verlängerung Steuererklärungsfrist für 2019
Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass nun die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 allgemein bis zum 31.03.2021 verlängert sind.
Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass nun die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 allgemein bis zum 31.03.2021 verlängert sind.
Laut einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.12.2020 zufolge sollte diese Frist bis zum 31.08.2021 verlängert werden. Diese Frist war bei der Ausarbeitung des Informationsschreibens noch nicht offiziell bestätigt. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes wurde in erster Lesung im Bundestag verhandelt.