Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern?

Haben Sie schon mal daran gedacht, kurz vor Jahresende noch zu heiraten, um die steuerlichen Vorteile fürs ganze Jahr zu nutzen? Wenn ja, geben wir Ihnen hier einige Infos.
Nach der Hochzeit wird Ehepartner automatisch die Steuerklasse 4 zugewiesen. Sie sollten allerdings prüfen, ob es für Sie nicht sinnvoller wäre, die Steuerklassen 3 und 5 zu wählen.
Dabei spielen verschiedene Faktoren mit. Wie zum Beispiel wenn ein Partner selbständig tätig ist, es beide sind, oder eben auch beide Arbeitnehmer sind. Außerdem spielen auch Faktoren wie Elternzeit eine Rolle.


Bis wann können Sie die Steuerklassen wechseln?

Ein mal im Jahr kann ein Steuerklassenwechsel beantragt werden. Der Antrag hierfür muss spätestens bis zum 30. November bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein. Dieser Antrag ist aber schnell erledigt. Einfach ausfüllen und ans zuständige Finanzamt senden.
Anschließend kann die Steuerklasse nur in den folgenden Fällen wieder gewechselt werden:

  • Ehepartner nimmt Arbeit wieder auf (z.B. Beendigung der Arbeitslosigkeit)
  • Tod des Ehepartners
  • Scheidung
  • Ehepartner bezieht keinen Arbeitslohn als Arbeitnehmer mehr