Unsere b.b.h.-Steuertipps
Die Steuererklärungsfrist für 2022 läuft in wenigen Tagen ab
19.09.2023Der Countdown läuft für die Abgabe der Steuererklärungen 2022 bei nicht steuerlich beratenen Personen. mehr lesen...
Wachstumschancengesetz: Das Wichtigste für die ESt
18.09.2023Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes vom 30.08.2023 enthält eine Vielzahl von Änderungen insbesondere mehr lesen...
Energiepreispauschale und Härteausgleich
01.09.2023In der Einkommensteuerveranlagung gibt es den sogenannten Härteausgleich. Dieser entlastet Arbeitnehmer, mehr lesen...
Abfindung und Lohnsteuer
01.09.2023Ein Zufluss von Arbeitslohn ist auch dann nicht gegeben, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem mehr lesen...
Kinderbetreuungskosten und Sonderausgaben
01.09.2023Kinderbetreuungskosten können mit 2/3 der Aufwendungen aber höchsten 4.000 Euro je Kind als Sonderausgaben mehr lesen...
Mütterrente und steuerfreier Rententeil
14.08.2023Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen mehr lesen...
Umzugskosten wegen Homeoffice
01.08.2023Ein Ehepaar sollte während der Coronapandemie im Homeoffice arbeiten, jedoch war die Wohnung der beiden mehr lesen...
Handwerkerleistungen bei Mietern
01.08.2023Ein Vater wollte Betreuungskosten für seine Tochter steuerlich geltend machen. Er lebte getrennt von der mehr lesen...
Steuerbefreiung für PV-Anlagen
01.08.2023Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ein Schreiben mehr lesen...
Rentenerhöhung und Steuer
21.07.2023Zum 01.07.2023 steigt die gesetzliche Rente an. Im Westen kommt es zu einer Rentenerhöhung von 4,39 Prozent mehr lesen...
Trennungsjahr und Steuerklasse
03.07.2023Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird Steuerpflichtigen gewährt, zu dessen Haushalt mindestens mehr lesen...
Vermietung über Airbnb
29.06.2023Gem. einer Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburg, wurden aufgrund eines Sammelauskunftsersuchens bei mehr lesen...
Härtefallhilfen für Privathaushalte
19.06.2023Bund und Länder haben sich auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte geeinigt. Der Antrag muss bis mehr lesen...
Verluste und Altersentlastungsbetrag
05.06.2023Dass er beim Verlustrücktrag genauer hingesehen hatte, hat sich für einen Steuerpflichtigen aus Thüringen mehr lesen...
Säumniszuschläge verfassungsgemäß
12.05.2023Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines mehr lesen...
Rentenerhöhung zum 01. Juli 2023
03.05.2023Die Entwicklung der Rente richtet sich unter anderem nach dem Lohnniveau. Aufgrund steigender Löhne und mehr lesen...
Verkauf einer Eigentumswohnung
03.05.2023Ein Ehepaar kaufte eine Eigentumswohnung. Diese wurde der Mutter der Ehefrau mietfrei mehr lesen...
Arbeitszimmer ab 2023
21.04.2023Der Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer wird ab 2023 geändert: Bildet das Arbeitszimmer mehr lesen...
Veräußerung bei gelegentlicher Vermietung steuerpflichtig?
30.03.2023Wird eine private Wohnimmobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft, unterliegt sie grundsätzlich als privates mehr lesen...
Energiepreispauschale bei Rente steuerpflichtig
22.03.2023Die Energiepreispauschale für Rentner (RentEPP bzw. EPP II) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die mehr lesen...
Kein Abzug von Fitnessstudiobeiträgen
06.03.2023Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio gehören jedoch selbst dann nicht zu den Aufwendungen, die als mehr lesen...
Energiepreispauschale (EPP) in der Steuererklärung
06.03.2023Die Energiepreispauschale (EPP) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Sie wird wie Einnahme aus mehr lesen...
Lohnsteuerhilfe und Photovoltaikanlagen
06.03.2023Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der mehr lesen...
Photovoltaikanlage – Beratungsbefugnis erweitert
10.02.2023Zum 1.1.2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen. Für 2024 wird eine mehr lesen...
Mobilitätsprämie und Gesetzesänderungen
16.01.2023Die Mobilitätsprämie wurde befristet für die Jahre 2021 bis 2026 eingeführt und soll die Mehrbelastungen mehr lesen...
Sparerpauschbetrag ab 2023
09.01.2023Sparer und Anleger können bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen keine tatsächlichen Werbungskosten, mehr lesen...
Bonuszahlungen und Sonderausgaben
19.12.2022Laut BMF-Schreiben vom 16.12.2021 können Boni und Prämien aus Programmen der gesetzlichen mehr lesen...
Kindergeld und Kinderfreibeträge
07.12.2022Um auch Familien von den Preissteigerungen zu entlasten, hat die Bundesregierung im verabschiedeten mehr lesen...
Fondsanteile und ESt
21.11.2022Der Gesetzgeber hat die Besteuerung von Investmentfonds seit 2018 grundlegend mehr lesen...
Auslandsreisekosten ab 01.01.2023
03.11.2022Mit Schreiben vom 23.11.2022 hat das Bundesministerium für Finanzen die neuen Pauschbeträge für mehr lesen...
Energiepreispauschale und Rentner
03.11.2022Nach Zustimmung des Bundesrats am 28.10.2022 kann das „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale (EPP) mehr lesen...
Homeoffice und Arbeitszimmer
03.11.2022Der Gesetzgeber plant mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 Änderungen, die den Abzug der Aufwendungen für mehr lesen...
Arbeitszimmer bei Unverheirateten
20.10.2022Leben mehrere Mieter in einer Wohnung und nutzt nur einer einen Raum als häusliches Arbeitszimmer im Rahmen mehr lesen...
Abgabe Steuererklärungen 2021
05.10.2022Für all jene, die zur Abgabe der Steuererklärung 2021 verpflichtet sind, tickt die Uhr. Die Frist läuft mehr lesen...
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung steigt
05.10.2022Die Kassenlage der Arbeitslosenversicherung erholt sich langsam, doch der Beitragszahler wird ab 2023 mit mehr lesen...
Inflationsausgleichsgesetz – Höherer Grundfreibetrag
05.10.2022Zum 1.1.2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen. Für 2024 wird eine mehr lesen...
Energiepreispauschale FAQ BMF
05.09.2022Die Finanzverwaltung hat ihren FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der mehr lesen...
Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken (BMF)
05.09.2022Wer ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb oder privat für Vermietungszwecke erwirbt, muss den mehr lesen...
Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken (BMF)
05.09.2022Wer ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb oder privat für Vermietungszwecke erwirbt, muss den mehr lesen...
Pendlerpauschale richtig absetzen
08.08.2022Das Finanzamt akzeptiert als Berechnungsgrundlage für die Kilometer nur den kürzesten Weg von der eigenen mehr lesen...
Fristverlängerungen Steuererklärungen 2020-2024
08.08.2022Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat im Zuge des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes weitreichende mehr lesen...
Soli auf Zinserträge
08.08.2022Rund € 11 Mrd. hat der Staat in 2021 durch den Solidaritätszuschlag an zusätzlichen Steuern mehr lesen...
Behindertengerechter Umbau steuerlich absetzen
08.08.2022Eine Frau erkrankte an Multipler Sklerose. Sie ließ daher ihre Dusche behindertengerecht mehr lesen...
Ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen
26.07.2022Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerpflichtigen in mehr lesen...
Kinderbonus 2022
01.07.2022Alle Kindergeldberechtigten erhalten auch im Jahr 2022 einmalig einen zusätzlichen Kinderbonus ausbezahlt. mehr lesen...
Rentenerhöhung und Steuererklärung
01.07.2022Das dickste Rentenplus seit Beginn der Rentenversicherung, hat die Bundesregierung den Ruheständlern mehr lesen...
Homeofficepauschale 2022
01.07.2022Für jeden Kalendertag, an dem Steuerpflichtige (Arbeitnehmer/innen oder Selbstständige) eine betriebliche mehr lesen...
Bescheinigung für energetische Sanierung
30.06.2022Für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen mehr lesen...
Außergewöhnliche Belastung und Vorläufigkeit
28.06.2022Bei Krankheit und Pflege kann man Kosten nur als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung mehr lesen...
Energiepreispauschale
02.06.2022Der Staat möchte aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten auch Arbeitnehmer entlasten und mit einer mehr lesen...
Einspruch bei zumutbarer Belastung
02.06.2022Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen mehr lesen...
Fristverlängerung Steuererklärungen
19.05.2022Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen nach 2019 weitere Fristverlängerung für die Jahre 2020 bis mehr lesen...
Keine Übertragung des Kinderfreibetrags
29.04.2022Der Kinderfreibetrag des nicht verheirateten oder dauernd getrenntlebenden Elternteils kann auf Antrag mehr lesen...
Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020
29.04.2022Steuerlich beratene Steuerpflichtige haben laut viertem Corona-Steuerhilfegesetz für die Abgabe der mehr lesen...
Abgeltungssteuer verfassungswidrig
29.04.2022Für Kapitaleinkünfte gilt seit 2009 bis auf wenige Ausnahmen die Abgeltungssteuer mit einem besonderen mehr lesen...
Tätigkeit bei häuslichem Arbeitszimmer
19.04.2022Ob das häusliche Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist, spielt für den Abzug von mehr lesen...
Vorsorgeaufwand richtig zuordnen
30.03.2022Die Änderung eines Steuerbescheids ist zulässig, wenn Sonderausgaben statt beim Vater eines Kindes bei der mehr lesen...
Steuerentlastungsgesetz 2022
22.03.2022Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Mit mehr lesen...
Corona-Bonus nur noch bis 31.03.2022
07.03.2022Durch die Corona-Pandemie kamen auf viele Angestellte zahlreiche Erschwernisse hinzu. Um dies mehr lesen...
Homeoffice-Pauschale verlängert
07.03.2022Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 mehr lesen...
Fristverlängerung Steuererklärungen 2020 und 2021
03.03.2022Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate mehr lesen...
Höhe der Säumniszuschläge verfassungsgemäß?
22.02.2022Nach den Zinsen für Steuernachzahlungen bestehen nun auch verfassungsrechtliche Bedenken an der Höhe der mehr lesen...
Ehrenamtliche Tätigkeiten
04.02.2022Ehrenamtlich tätige Bürger:innen sowie Sport- und Brauchtumsvereine in Nordrhein-Westfalen profitieren auch mehr lesen...
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner
04.02.2022In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es seit 2018 die mehr lesen...
Mobilitätsprämie ab sofort
20.01.2022Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 wurde in Deutschland die Mobilitätsprämie mehr lesen...
Erhöhung Entfernungspauschale 2021
28.12.2021Nachdem die Benzinpreise stetig steigen, hat nun auch der Gesetzgeber darauf reagiert und die mehr lesen...
Steueränderungen 2022
28.12.2021Wie jedes Jahr treten auch für 2022 wieder zahlreiche Steueränderungen in Kraft. Wir haben hier das mehr lesen...
Gewinne bei Bitcoins
17.12.2021Gewinne aus privaten Bitcoin Geschäften können steuerpflichtig mehr lesen...
Merkblatt für Steuerklassenwahl 2022 veröffentlicht
02.12.2021Die Finanzverwaltung hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder mehr lesen...
Verlustbescheinigung bei Kapitaleinkünften
02.12.2021Unser Tipp: Kapitalanleger, die Geld investiert und verloren haben, sollten noch bis zum 15. Dezember eine mehr lesen...
Einkommensteuererklärung für 2017: Abgabefrist bis Ende des Jahres
01.12.2021Wer keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hat, sollte sich beeilen. Denn diese kann für das mehr lesen...
Verbilligte Vermietung von Luxuswohnungen
22.11.2021Unter Luxuswohnungen versteht man Wohnungen, die besonders aufwendig gestaltet und ausgestattet sind. Werden mehr lesen...
Lohnsteuerklasse online wechseln
02.11.2021Ab dem 1.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform mehr lesen...
Steuerklassenwechsel für Alleinerziehende
02.11.2021Alleineerziehende können sich in der Steuerklasse II einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.008 mehr lesen...
Besteuerung bei Abfindung mit Sprinterklausel
02.11.2021Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung, wenn er mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen mehr lesen...
Mobbing von der Steuer absetzen
02.11.2021Die Finanzrechtsspreung sagt: Krankheitskosten sind untrennbar mit der "privaten Existenz des Menschen mehr lesen...
Sponsoringkosten absetzen
18.10.2021Aufwendungen für ein Sponsoring können grundsätzlich Betriebsausgaben, Spenden oder aber auch nicht mehr lesen...
Steuerzinssatz verfassungswidrig
05.10.2021Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) die mehr lesen...
Rentner und Steuererklärung
05.10.2021Die Rentenerhöhung ab Juli 2020 hat neben einer höheren Steuerbelastung von bisher schon steuerlichen mehr lesen...
Steuererklärung 2020 - Frist 31.10.2021
05.10.2021Wegen der Corona-Krise rutschte der Termin für die Abgabe der Steuererklärung vom 31. Juli drei Monate nach mehr lesen...
Umzugskosten Erhöhung der Pauschale
22.09.2021Bei einem beruflich veranlassten Umzug können die Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung als mehr lesen...
Rentner und Steuerbescheide
06.09.2021Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 30. August 2021 den Vorläufigkeitskatalog mehr lesen...
Außergewöhnliche Belastung Corona-Kosten
06.09.2021Aufgrund der Coronapandemie wurden im März 2021 weltweit Reisebeschränkungen erlassen. Da durch diese mehr lesen...
Zinsurteil Bundesverfassungsgericht
06.09.2021Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für mehr lesen...
Flutkatastrophe – außergewöhnliche Belastungen
05.08.2021Betroffene der Flutkatastrophe stehen teilweise vor dem Nichts, beträchtliche Schäden sind entstanden. Aber mehr lesen...
Flutkatastrophe - Spendenabzug
04.08.2021Mit einer Geldspende kann den Hochwasseropfern effektiv geholfen werden, diese kann unter bestimmten mehr lesen...
Wetterschäden steuerlich absetzen
22.07.2021Autos wurden durch Hagel zerstört, Keller liefen voll, Bäume stürzten um: Schwere Unwetter haben in den mehr lesen...
Abgabefristen Steuererklärungen verlängert
22.07.2021Der Bundesrat hat der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. mehr lesen...
Bankgebühren zurückfordern
08.07.2021Zum Girokonto gehören immer auch Gebühren, manchmal für das Konto selbst, manchmal für die Karten oder mehr lesen...
Unsere Steuer-Videos
Stand: 07. AUGUST 2023
Herzlich Willkommen zum Video Insolvenzgeld. Finanzielle Engpässe können jeden Arbeitgeber treffen. Gerade die aktuell bestehenden Risikofaktoren können negative Folgen auf die Finanzlage eines Unternehmens haben. Besonders für Arbeitnehmer ist es ein Problem, wenn Sie kein Gehalt mehr ausbezahlt bekommen, weil ein Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht mehr vollständig erfüllen kann. In diesem Fall kann die Agentur für Arbeit mit dem Insolvenzgeld einspringen. Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit auch Beiträge zur Sozialversicherung, wenn das Unternehmen diese Beiträge ebenfalls nicht mehr begleichen kann. Voraussetzung ist, dass bei einem Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse sogar abgewiesen wurde. Das noch vom Arbeitgeber geschuldete Gehalt wird für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ersetzt. Für die Höhe ist grundsätzlich das Nettogehalt maßgeblich. Für die Berechnung muss eine Obergrenze berücksichtigt werden. Und auch Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, können gegebenenfalls nur anteilig berücksichtigt werden. Für den Antrag auf Insolvenzgeld haben die Beschäftigten zwei Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zeit. Das Insolvenzgeld selbst ist steuerfrei. Es beeinflusst jedoch den Steuersatz. Betroffene Arbeitnehmer müssen deshalb eine Steuererklärung abgeben, wenn das Kurzarbeitergeld zusammen mit allen anderen Lohnersatzleistungen und Nichtarbeitseinkünften über 410 Euro liegt. Noch ein Tipp: Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist der Ansatz der Entfernungspauschale für das Arbeitsverhältnis auch noch möglich, wenn das Gehalt nicht mehr ausgezahlt werden konnte. Auch wenn das Insolvenzgeld für den Zeitraum steuerfrei ist, kommen Sie also in den Genuss eines Werbungskostenabzugs. Livia Berg
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zu unserem Video: Die Steuerklassen. Die Steuerklassen bestimmen entscheidend die Höhe der Lohnsteuer für Arbeitnehmer und somit die Höhe des Nettogehalts. Insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen von I bis VI. Je nach Lohnsteuerklasse entscheidet sich der Steuertarif nach der Grundtabelle oder der Splittingtabelle. Die Splittingtabelle erhalten Ehegatten bei Zusammenveranlagung. Dazu müssen Sie unbeschränkt steuerpflichtig sein und dürfen nicht das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt haben. Die Vorschriften für Ehegatten gelten analog auch für eingetragene Lebenspartner. Die Splittingtabelle wird in der Steuerklasse III und V berücksichtigt. In den anderen Steuerklassen wird die Grundtabelle angewandt. Die Steuerklasse I gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer. Für dauernd getrenntlebende Ehegatten gilt die Steuerklasse I ab dem Jahr das der Trennung folgt. In der Steuerklasse II wird zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt. Die Steuerklasse III gilt für einen Ehegatten mit Möglichkeit zur Zusammenveranlagung. Die Steuerklasse III gibt es nur in Kombination mit der Steuerklasse V für den anderen Ehegatten. Ausnahmsweise gilt die Steuerklasse III auch noch im Jahr nach dem Tod eines Ehegatten oder im Todes- oder Scheidungsjahr, wenn der Expartner neu heiratet. Die Steuerklasse IV erhalten Ehegatten, wenn Sie nichts anderes gewählt haben.
Die Steuerklasse V erhalten Sie automatisch, wenn Ihr Ehegatte die Steuerklasse III gewählt hat. Die Steuerklasse VI erhalten Sie für jedes weitere Arbeitsverhältnis. Als Ehegatten können Sie zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, entweder IV/IV oder III/V oder IV/IV mit Faktor. Bei den letzten beiden Fällen müssen Einkommensteuererklärungen abgegeben werden.
Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen kann bis Ende November eines Jahres beantragt werden. Franziska Bauer
Die Steuerklasse V erhalten Sie automatisch, wenn Ihr Ehegatte die Steuerklasse III gewählt hat. Die Steuerklasse VI erhalten Sie für jedes weitere Arbeitsverhältnis. Als Ehegatten können Sie zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, entweder IV/IV oder III/V oder IV/IV mit Faktor. Bei den letzten beiden Fällen müssen Einkommensteuererklärungen abgegeben werden.
Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen kann bis Ende November eines Jahres beantragt werden. Franziska Bauer
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich willkommen zum Video „Wer muss oder kann eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben“. Die Einkommensteuer-Erklärung muss jährlich beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. Von der grundsätzlichen Abgabepflicht gibt es jedoch Ausnahmen für Arbeitnehmer. Die wichtigsten Punkte möchten wir Ihnen vorstellen: Der erste Fall betrifft Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Nur wenn diese insgesamt im Jahr 410 Euro übersteigen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies gilt auch, wenn neben den Arbeitseinkünften noch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro vorliegen, wie zum Beispiel Mieteinkünfte. Eine Abgabepflicht besteht ebenso für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen oder mit einem eingetragenen Freibetrag.Eltern, für die eine Ehegattenveranlagung nicht möglich ist, bekommen den Ausbildungsfreibetrag oder den Behinderten-Pauschbetrag jeweils zur Hälfte. Wurde jedoch für den Lohnsteuerabzug eine andere Aufteilung beantragt, müssen beide Elternteile eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuererklärung müssen auch Ehegatten oder Lebenspartner abgeben, die eine andere Kombination als die Steuerklassen vier / vier gewählt haben. Immer eine Steuererklärung müssen außerdem Steuerpflichtige abgeben, die Zinsen und andere Kapitalerträge ohne Abgeltungssteuer erhalten haben, zum Beispiel bei Privatdarlehen. Oder aber auch, wenn die Einnahmen über dem Sparerpauschbetrag liegen, weil zu hohe Freistellungsaufträge erteilt wurden. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch eine Abgabefrist beachten. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge. Grundsätzlich gilt eine Frist bis zum 31.07. des Folgejahres. Wegen Corona wurden die Fristen angepasst. Die Erklärung für das Jahr 2022 muss bis zum 02.10.2023 abgegeben werden. Für das Jahr 2023 gilt der 02.09.2024. Wer seine Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, hat sogar noch länger Zeit. Wenn Ihr Finanzamt die Steuererklärung allerdings eher anfordert, müssen Sie diese Frist beachten. Aber gerade, wenn Sie zur Abgabe nicht verpflichtet sind, kann es sich trotzdem für Sie lohnen. Oft winkt eine Rückerstattung. Laut Statistischem Bundesamt haben zuletzt 14,4 Millionen Arbeitnehmer eine Steuererklärung für 2019 eingereicht. Über eine Rückerstattung konnten sich 12,7 Millionen Steuerbürger freuen. Sie betrug durchschnittlich 1.095 Euro. Dafür müssen Sie einfach einen Antrag stellen. Das tun Sie, indem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Noch ein Tipp: Die Abgabefristen gelten hier nicht. Ohne Abgabepflicht haben Sie vier Jahre Zeit, um eine Erklärung einzureichen. Schön, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zu unserem Video: Homeoffice: aktuelle Regelungen Einen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es gegenwärtig noch nicht. Besteht von beiden Seiten der Wunsch dazu, bedarf es deshalb individueller Vereinbarungen. Je nach Ausgestaltung kann daher auch ein Telearbeitsplatz oder Mobiles Arbeiten mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Regelungen vorliegen. Nur während der Corona-Pandemie waren Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprachen. Die Beschränkungen während der Pandemie führten auch zu neuen steuerlichen Erleichterungen zum Homeoffice. Erstmals gab es eine raumunabhängige Pauschale von fünf Euro pro Tag für die Jahre 2020 bis 2022. Waren die Voraussetzungen für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt, war trotzdem ein Abzug für maximal 120 Tage, also höchstens 600 Euro jährlich pro Person möglich. Dazu durfte man an den jeweiligen Tagen nur im Heimbüro tätig sein.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen weiter modifiziert. Ab 2023 gilt für den Abzug von Heimbüro-Aufwendungen Folgendes: Ein hauptsächlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken genutztes außerhäusliches Arbeitszimmer kann voll berücksichtigt werden, wenn die private Nutzung ganz oder nahezu ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für ein Arbeitszimmer zu Hause. Eine Ausnahme vom generell geltenden Abzugsverbot gibt es für ein häusliches Arbeitszimmer nur, wenn ein abgetrennter und entsprechend geeigneter Raum vorliegt, der allein oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Die anteiligen Aufwendungen, wie Miete oder Abschreibung und Nebenkosten kann man abziehen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt aller beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten darstellt. Stattdessen können Sie auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro geltend machen. Anders als bisher handelt es sich dabei um einen Pauschbetrag, der ohne Nachweise berücksichtigt wird. Die Aufwendungen sind jedoch nur in den Monaten abzugsfähig, in denen die Voraussetzungen vorliegen. Wird die alternative Jahrespauschale angesetzt, ist diese also gegebenenfalls zu zwölfteln. Aber auch die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 weiter angepasst. Das ist positiv für diejenigen, die kein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne haben. Denken Sie zum Beispiel an eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, die nicht räumlich abgetrennt ist. Ab 2023 gibt es eine Tagespauschale für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit, die überwiegend von daheim ausgeübt wird. Sie beträgt 6 Euro täglich für maximal 210 Tage. Somit kann man höchstens 1.260 Euro pro Person und Jahr geltend machen. Bei verschiedenen Tätigkeiten am gleichen Tag darf die Pauschale nicht mehrfach angesetzt werden.
Ein Abzug ist zulässig, wenn man keine andere Tätigkeitsstätte außer Haus aufsucht; es sei denn, es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Im zweiten Fall ist der Ansatz der Tagespauschale also auch dann möglich, wenn man in die Arbeit oder den Betrieb muss oder auswärts tätig ist. Ausnahmsweise kann man dann auch noch die Fahrten entsprechend berücksichtigen. Eine Tagespauschale gibt es auch nicht, wenn bereits Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung oder die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale zu berücksichtigen sind. Man kann sein Arbeitszimmer auch an den Arbeitgeber vermieten. Liegt die Vermietung im Interesse des Arbeitgebers, kann dies zu Mieteinkünften führen. Andernfalls liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, sofern der Arbeitgeber Aufwendungen erstattet. Die Kosten für die Ausstattung und die Arbeitsgeräte fallen allerdings nicht darunter. Hierfür gelten eigenen Regelungen, zum Beispiel für Computer und Internetnutzung. Noch ein Tipp zum Schluss: Nutzen Sie das Arbeitszimmer zu eigenen Ausbildungszwecken für eine Erstausbildung oder ein Erststudium, gelten die Regelungen für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug analog auch für die Berücksichtigung beim Sonderausgabenabzug. Schön das Sie wieder dabei waren, bis bald. Franziska Bauer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen weiter modifiziert. Ab 2023 gilt für den Abzug von Heimbüro-Aufwendungen Folgendes: Ein hauptsächlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken genutztes außerhäusliches Arbeitszimmer kann voll berücksichtigt werden, wenn die private Nutzung ganz oder nahezu ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für ein Arbeitszimmer zu Hause. Eine Ausnahme vom generell geltenden Abzugsverbot gibt es für ein häusliches Arbeitszimmer nur, wenn ein abgetrennter und entsprechend geeigneter Raum vorliegt, der allein oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Die anteiligen Aufwendungen, wie Miete oder Abschreibung und Nebenkosten kann man abziehen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt aller beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten darstellt. Stattdessen können Sie auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro geltend machen. Anders als bisher handelt es sich dabei um einen Pauschbetrag, der ohne Nachweise berücksichtigt wird. Die Aufwendungen sind jedoch nur in den Monaten abzugsfähig, in denen die Voraussetzungen vorliegen. Wird die alternative Jahrespauschale angesetzt, ist diese also gegebenenfalls zu zwölfteln. Aber auch die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 weiter angepasst. Das ist positiv für diejenigen, die kein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne haben. Denken Sie zum Beispiel an eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, die nicht räumlich abgetrennt ist. Ab 2023 gibt es eine Tagespauschale für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit, die überwiegend von daheim ausgeübt wird. Sie beträgt 6 Euro täglich für maximal 210 Tage. Somit kann man höchstens 1.260 Euro pro Person und Jahr geltend machen. Bei verschiedenen Tätigkeiten am gleichen Tag darf die Pauschale nicht mehrfach angesetzt werden.
Ein Abzug ist zulässig, wenn man keine andere Tätigkeitsstätte außer Haus aufsucht; es sei denn, es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Im zweiten Fall ist der Ansatz der Tagespauschale also auch dann möglich, wenn man in die Arbeit oder den Betrieb muss oder auswärts tätig ist. Ausnahmsweise kann man dann auch noch die Fahrten entsprechend berücksichtigen. Eine Tagespauschale gibt es auch nicht, wenn bereits Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung oder die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale zu berücksichtigen sind. Man kann sein Arbeitszimmer auch an den Arbeitgeber vermieten. Liegt die Vermietung im Interesse des Arbeitgebers, kann dies zu Mieteinkünften führen. Andernfalls liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, sofern der Arbeitgeber Aufwendungen erstattet. Die Kosten für die Ausstattung und die Arbeitsgeräte fallen allerdings nicht darunter. Hierfür gelten eigenen Regelungen, zum Beispiel für Computer und Internetnutzung. Noch ein Tipp zum Schluss: Nutzen Sie das Arbeitszimmer zu eigenen Ausbildungszwecken für eine Erstausbildung oder ein Erststudium, gelten die Regelungen für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug analog auch für die Berücksichtigung beim Sonderausgabenabzug. Schön das Sie wieder dabei waren, bis bald. Franziska Bauer
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zum Video: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Durch Aufwendungen im Haushalt können Sie Ihre Einkommensteuerlast direkt mindern. Begünstigt sind Aufwendungen für Beschäftigungen sowie Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Für Minijobber, die in Ihrem Haushalt beschäftigt werden, können Sie 20 Prozent der Aufwendungen bis höchstens 510 Euro jährlich geltend machen. Für angestellte Haushaltshilfen und Beschäftigte bzw. Dienstleistungen im Haushalt ist ebenfalls ein Ansatz von 20 Prozent bis höchstens 4.000 Euro im Jahr möglich. Diese Ermäßigung gilt übrigens auch für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Leistungen im Haushalt bei einer Unterbringung in einem Heim oder bei dauernder Pflege. Auch Handwerkerleistungen im Haushalt können Sie mit 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr berücksichtigen. Zu den Handwerkerleistungen zählen alle Aufwendungen für Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung. Arbeiten an Neubauten sind jedoch ausgeschlossen. Für die Begünstigung können Sie die Arbeitsleistung berücksichtigen. Auch Maschinenstunden und Fahrtkosten sind mit einzubeziehen. Das Material und reine Maschinenmiete hingegen bleiben außen vor. Achten Sie darauf, dass sie alle Nachweise, wie zum Beispiel Rechnungen und Lohnnachweise vorliegen haben. Die abzugsfähigen Positionen von Handwerkerleistungen müssen separat aufgeführt sein. Außerdem ist eine Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich. Barzahlungen sind leider nicht begünstigt.
Den Antrag für die Steuerermäßigung stellen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung. Ein Ansatz ist nur möglich, wenn Sie die Aufwendungen nicht vorher schon als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Ein Abzug ist auch ausgeschlossen, wenn Sie eine öffentliche Förderung erhalten haben, wie zum Beispiel einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen. Noch ein Tipp: Die Regelung gilt nicht pro Person, sondern pro Haushalt. Zwei Personen, die zusammen in einem Haushalt leben, dürfen daher nur ihre eigenen Aufwendungen ansetzen und müssen die hälftigen Höchstbeträge beachten. Allerdings dürfen Sie übereinstimmend auch eine andere Aufteilung des Höchstbetrags wählen. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit Zusammenveranlagung ist es sogar egal, wer die Kosten getragen hat. Wählen Sie Einzelveranlagung, dürfen Sie als Ehegatten abweichend von der Zahlung jeweils den Ansatz mit ½ der Aufwendungen beantragen. Schön, dass Sie wieder dabei waren. Bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl
Den Antrag für die Steuerermäßigung stellen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung. Ein Ansatz ist nur möglich, wenn Sie die Aufwendungen nicht vorher schon als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Ein Abzug ist auch ausgeschlossen, wenn Sie eine öffentliche Förderung erhalten haben, wie zum Beispiel einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen. Noch ein Tipp: Die Regelung gilt nicht pro Person, sondern pro Haushalt. Zwei Personen, die zusammen in einem Haushalt leben, dürfen daher nur ihre eigenen Aufwendungen ansetzen und müssen die hälftigen Höchstbeträge beachten. Allerdings dürfen Sie übereinstimmend auch eine andere Aufteilung des Höchstbetrags wählen. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit Zusammenveranlagung ist es sogar egal, wer die Kosten getragen hat. Wählen Sie Einzelveranlagung, dürfen Sie als Ehegatten abweichend von der Zahlung jeweils den Ansatz mit ½ der Aufwendungen beantragen. Schön, dass Sie wieder dabei waren. Bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zum Video: Die Pendlerpauschale. Wir erklären Ihnen, wie Sie die abzugsfähige Pendlerpauschale ermitteln und auf was es ankommt. Die Pendlerpauschale, die auch Entfernungspauschale genannt wird, ist ein pauschaler Kilometer-Satz für den Arbeitsweg. Sie gilt sowohl für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch für Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung. Für die ersten 20 Kilometer Entfernung beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Entfernungs-Kilometer können Sie 38 Cent geltend machen. Auch wenn Sie mehrmals täglich fahren, erhalten Sie die Entfernungspauschale nur einmal und auch nur für die einfache Wegstrecke. Der Ansatz ist zudem nur für ganze Kilometer möglich. Nicht volle Kilometer werden daher abgerundet. Aufwendungen können bis zu einem Jahres-Höchstbetrag von 4.500 Euro angesetzt werden. Höhere Gesamtaufwendungen dürfen Sie nur geltend machen, wenn Sie mit dem eigenen oder einem überlassenen Kraftwagen unterwegs sind und die Kilometer nachweisen können. Das ist zum Beispiel mit Reparatur- und Kundendienstbelegen möglich. Benutzen Sie für Ihren Arbeitsweg sowohl ein Auto als auch öffentliche Verkehrsmittel, müssen Sie den Höchstbetrag von 4.500 Euro nur für die öffentlichen Verkehrsmittel prüfen. Für den Ansatz der Pendlerpauschale können Sie auch zu Fuß gehen oder jedes andere Verkehrsmittel nutzen. Bei einer steuerfreien Sammelbeförderung und bei Flügen ist sie jedoch ausgeschlossen. Dabei wird grundsätzlich von der kürzesten Straßenverbindung ausgegangen. Ausnahmsweise können Sie eine längere Strecke angeben, falls diese verkehrsgünstiger ist. Fahren Sie nur den Hinweg oder den Rückweg, müssen Sie die Entfernungspauschale halbieren. Die Pendlerpauschale deckt alle Kosten ab. Zusätzlich dürfen nur Unfallkosten abgezogen werden, die auf dem Arbeitsweg entstehen. Sie dürfen aber die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen, wenn diese über der Pendlerpauschale liegen und Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Ob die Kosten höher sind, muss jahresbezogen geprüft werden. Auch bei einer Fahrgemeinschaft gibt es die Pendlerpauschale für jeden Mitfahrer. Nur Umwege fürs Abholen bleiben unberücksichtigt. Auch hier gilt der Höchstbetrag nur, wenn Sie nicht selbst Fahrer waren oder keinen Kraftwagen benutzt haben. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen anstatt der Pendlerpauschale auch die tatsächlichen Kosten ansetzen. Noch ein Tipp: Seit 2021 gibt es die Mobilitätsprämie. Diese steht Ihnen zu, wenn sich Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer steuerlich nicht auswirkt. Sie beträgt 14 Prozent des nicht ausgeschöpften Betrags. Sie erhalten die Mobilitätsprämie von der Finanzverwaltung ausgezahlt. Dafür müssen Sie eine Steuererklärung mit Antrag abgeben.
Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren. Bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl
Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren. Bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zu unserem Video: Die wichtigsten Pauschalen zum Steuern sparen. Pauschalen sind feste Beträge oder Pauschalsätze zur Vereinfachung der Steuererklärung. Sie können entweder ohne Nachweise oder aber ohne aufwendige Ermittlung und Berechnung angesetzt werden. Wir möchten Ihnen die gängigsten Pauschalen in verschiedenen Bereichen vorstellen. Arbeitnehmer profitieren vom Arbeitnehmerpauschbetrag, der angesetzt wird, wenn keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden. Er wurde für 2022 von bisher 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Ab 2023 beträgt er 1.230 Euro. Aber auch bei der Ermittlung der tatsächlichen Werbungskosten gibt es verschiedene Erleichterungen. Dazu zählt die sogenannte Entfernungspauschale. An Tagen, an denen Sie an Ihre erste Tätigkeitsstätte gefahren sind, können Sie 30 Cent je Entfernungskilometer ansetzen. Dies gilt für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 38 Cent je Entfernungskilometer. Der Ansatz ist begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr, wenn der Arbeitnehmer nicht mit einem eigenen oder überlassenen Auto fährt. Relativ neu ist auch die Homeoffice-Pauschale, die während der Corona-Krise eingeführt wurde. Auch ohne häusliches Arbeitszimmer konnte man in den Jahren 2020 bis 2022 pauschal fünf Euro berücksichtigen für höchstens 120 Tage im Jahr, wenn man ausschließlich von zu Hause arbeiten musste. Ab 2023 gilt für eine Tätigkeit im Homeoffice eine Tagespauschale von sechs Euro für höchstens 210 Tage im Jahr. Sie gilt auch, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, und man nicht im Heimbüro tätig war. Außerdem gilt eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Diese kann bei einem häuslichen Arbeitszimmer ohne Belege statt der tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Die Jahrespauschale ist gegebenenfalls zu zwölften. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt für Arbeitsmittel pauschal 102 Euro und für Kontoführung 16 Euro an. Bei einer Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung können Sie gegebenenfalls Verpflegungspauschalen berücksichtigen. Diese betragen 14 Euro für eine Abwesenheit über acht Stunden und 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden. Handelt es sich um eine mehrtägige Reise, so ist die Verpflegungspauschale sowohl für den Tag der Anreise als auch für den Tag der Abreise mit 14 Euro anzusetzen. Die 8 Stundengrenze gilt dann nicht. Berufskraftfahrer dürfen außerdem eine Übernachtungspauschale von acht Euro pro Tag abziehen, wenn sie in ihrem Brummi übernachten. Für Übernachtungen auf einer Auswärtstätigkeit im Inland darf eine Pauschale von 20 Euro nur vom Arbeitgeber erstattet werden. Einen Abzug in der Steuererklärung gewährt das Finanzamt dagegen nicht. Allerdings können Sie für Übernachtungen im Ausland die länderspezifischen Pauschalbeträge ohne tatsächliche Kosten geltend machen. Ist ein Ansatz von Fahrtkosten möglich, zum Beispiel bei einer Auswärtstätigkeit oder Behinderung, darf dafür ein pauschaler Kilometersatz von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Wenn Sie beruflich bedingt umziehen müssen, können Sie auch Umzugspauschalen absetzen. Die Höhe hängt von der Anzahl der Personen und der Kinder ab. Sind Sie bereits in Rente oder Pension, erhalten Sie in beiden Fällen eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Wenn Sie Zinseinnahmen oder andere Kapitalerträge haben, dürfen Sie von den Einnahmen einen Sparerpauschbetrag von bis zu 1.000 Euro für Ledige oder 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten abziehen. Haben Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, berücksichtigt diese den Betrag bereits. Können Sie keine Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Spenden nachweisen, erhalten Sie noch einen Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro pro Person und Jahr. Behinderte Personen erhalten darüber hinaus für behinderungsbedingte Aufwendungen ebenfalls einen Pauschbetrag. Je nach Grad der Behinderung beträgt dieser 384 bis 2.840 Euro. Mit dem Merkzeichen H für hilflos oder als Blinder beziehungsweise Taubblinder stehen Ihnen 7.400 Euro zu. Für behinderte Kinder kann dieser Pauschbetrag auch auf Sie übertragen werden, wenn Sie Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Hinweisen möchten wir auch noch auf den Hinterbliebenenpauschbetrag und den Pflegepauschbetrag, dessen Höhe nach dem Pflegegrad gestaffelt ist. Dies war eine Übersicht der häufigsten und wichtigsten Pauschalen.
Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren. Bis bald. Alexander Kohl
Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren. Bis bald. Alexander Kohl
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zum Video: außergewöhnliche Belastungen. Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die Sie in Ihrer Steuererklärung nicht schon anders geltend machen konnten, zum Beispiel als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben. Es handelt sich vielmehr um Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. In der Steuererklärung können diese aber unter Umständen berücksichtigt werden. Dazu unterscheidet man vorab zwei verschiedene Arten der außergewöhnlichen Belastung. Sie lassen sich in allgemeine und spezielle außergewöhnliche Belastungen einteilen. Zum allgemeinen Bereich zählen zum Beispiel Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Es muss sich um eigene Aufwendungen handeln, die sowohl außergewöhnlich als auch zwangsläufig angefallen sind. Das bedeutet, dass es sich nicht um alltägliche Aufwendungen handeln kann, wie zum Bespiel Essen und Wohnen. Die Aufwendungen müssen auch über den Aufwendungen von anderen vergleichbaren Personen liegen. Es geht dabei um eine Vergleichsgruppe mit denselben Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse. Außerdem müssen die Zahlungen zwangsläufig anfallen. Man hat also eigentlich keine Wahl, ob man diese Ausgaben machen möchte oder nicht. Auf eine Brille mit Sehstärke können Sie ja schlecht verzichten. Mit den Kosten müssen Sie jedoch auch belastet sein. Erhalten Sie diese wieder erstattet, können Sie diese auch nicht berücksichtigen. Dabei geht der Gesetzgeber von einem Mindestbetrag aus, den jemand selbst aufbringen kann. Diesen nennt man zumutbare Belastung. Sie beträgt ein bis sieben Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Der darüber liegende Betrag kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Daneben gibt es noch spezielle, einzeln im Gesetz geregelte Sachverhalte. Dazu zählen die Aufwendungen für den Unterhalt von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Für diese Aufwendungen zählt der Grundfreibetrag als Obergrenze der abzugsfähigen Aufwendungen. Dieser Höchstbetrag ist noch um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der unterhaltenen Person zu erhöhen. Zudem gibt es für volljährige Kinder einen Ausbildungsfreibetrag, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder studieren und auswärts wohnen. Pauschal werden bis zu 1.200 Euro anerkannt. Waren die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr erfüllt, muss der Betrag gezwölftelt werden. Behinderte Personen erhalten darüber hinaus für behinderungsbedingte Aufwendungen ebenfalls einen Pauschbetrag. Je nach Grad der Behinderung beträgt dieser 384 bis 2.840 Euro. Hilflosen, blinden oder taubblinden Personen stehen 7.400 Euro zu. Für behinderte Kinder kann dieser Pauschbetrag auch auf die Person übertragen werden, die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat. Betroffene Steuerpflichtige haben ein Wahlrecht, die Behinderten-Pauschbeträge anzusetzen oder die tatsächlichen, behinderungsbedingten Aufwendungen mit der zumutbaren Belastung zu berücksichtigen. Abweichend vom Ansatz tatsächlicher Fahrtkosten hat der Gesetzgeber ab 2021 behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen in Höhe von 900 Euro bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent bzw. 70 Prozent Merkzeichen „G“ eingeführt. Eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500 Euro gibt es sogar für Merkzeichen „aG“, „BI“, TBI“ oder „H“. Der Ansatz ist unabhängig von der Wahlrechts-Ausübung über die Behinderten-Pauschbeträge zulässig. Außerdem gibt es einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro sowie einen Pflegepauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro an. Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist abhängig von Hinterbliebenenbezügen und der Pflegepauschbetrag vom Pflegegeld und Pflegegrad einer unentgeltlich gepflegten nahestehenden Person. Die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen muss beim Finanzamt beantragt werden. Das machen Sie ganz einfach in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage Außergewöhnliche Belastungen und der Anlage Unterhalt. Noch ein Tipp: Haben Sie übersehen, einen neuen oder erhöhten Grad der Behinderung zu erklären, sollten Sie trotzdem eine Änderung alter Jahre beantragen. In den meisten Fällen ist das Finanzamt verpflichtet, Ihre alten Bescheide zu ändern, da es sich um einen Grundlagenbescheid handelt. Franziska Bauer
Daneben gibt es noch spezielle, einzeln im Gesetz geregelte Sachverhalte. Dazu zählen die Aufwendungen für den Unterhalt von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Für diese Aufwendungen zählt der Grundfreibetrag als Obergrenze der abzugsfähigen Aufwendungen. Dieser Höchstbetrag ist noch um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der unterhaltenen Person zu erhöhen. Zudem gibt es für volljährige Kinder einen Ausbildungsfreibetrag, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder studieren und auswärts wohnen. Pauschal werden bis zu 1.200 Euro anerkannt. Waren die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr erfüllt, muss der Betrag gezwölftelt werden. Behinderte Personen erhalten darüber hinaus für behinderungsbedingte Aufwendungen ebenfalls einen Pauschbetrag. Je nach Grad der Behinderung beträgt dieser 384 bis 2.840 Euro. Hilflosen, blinden oder taubblinden Personen stehen 7.400 Euro zu. Für behinderte Kinder kann dieser Pauschbetrag auch auf die Person übertragen werden, die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat. Betroffene Steuerpflichtige haben ein Wahlrecht, die Behinderten-Pauschbeträge anzusetzen oder die tatsächlichen, behinderungsbedingten Aufwendungen mit der zumutbaren Belastung zu berücksichtigen. Abweichend vom Ansatz tatsächlicher Fahrtkosten hat der Gesetzgeber ab 2021 behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen in Höhe von 900 Euro bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent bzw. 70 Prozent Merkzeichen „G“ eingeführt. Eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500 Euro gibt es sogar für Merkzeichen „aG“, „BI“, TBI“ oder „H“. Der Ansatz ist unabhängig von der Wahlrechts-Ausübung über die Behinderten-Pauschbeträge zulässig. Außerdem gibt es einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro sowie einen Pflegepauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro an. Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist abhängig von Hinterbliebenenbezügen und der Pflegepauschbetrag vom Pflegegeld und Pflegegrad einer unentgeltlich gepflegten nahestehenden Person. Die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen muss beim Finanzamt beantragt werden. Das machen Sie ganz einfach in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage Außergewöhnliche Belastungen und der Anlage Unterhalt. Noch ein Tipp: Haben Sie übersehen, einen neuen oder erhöhten Grad der Behinderung zu erklären, sollten Sie trotzdem eine Änderung alter Jahre beantragen. In den meisten Fällen ist das Finanzamt verpflichtet, Ihre alten Bescheide zu ändern, da es sich um einen Grundlagenbescheid handelt. Franziska Bauer
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zum Video: Der Betreuungsfreibetrag – Was versteht man darunter? Der Betreuungsfreibetrag ist neben dem Kinderfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf für Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetztes zu gewähren. Fraglich ist also, welche Kinder zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich zählen dazu Ihre leiblichen Kinder und Ihre Adoptivkinder. Haben Sie ein Pflegekind aufgenommen, darf zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr bestehen. Kinder werden zudem in verschiedene Altersstufen eingeteilt. Für noch nicht volljährige Kinder gilt eine Berücksichtigung ohne Einschränkung. Außerdem berücksichtigt werden 18 bis noch nicht 21-jährige arbeitssuchende Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag, die sich in einer Ausbildung, einer höchsten viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, einen Freiwilligendienst ableisten oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen können. Für behinderte Kinder besteht zudem ein unbegrenzter Ansatz, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Der Betreuungsfreibetrag ist mit dem Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abzuziehen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Steuervorteil mehr ist, als das ausgezahlte Kindergeld. Deshalb kommt es in der Einkommensteuerveranlagung zu einer Günstigerprüfung zwischen dem Kindergeld und dem Kinder- und Betreuungsfreibetrag. Das Finanzamt berücksichtigt das beste Ergebnis von Amts wegen. Der Betreuungsfreibetrag beträgt derzeit 1.464 Euro pro Kind und Jahr. Machen verheiratete Eltern ihre Einkommensteuererklärung zusammen oder ist der andere Elternteil bereits verstorben, verdoppelt sich der Betreuungsfreibetrag auf 2.928 Euro. Das gilt auch, bei einem Adoptiv- oder Pflegekind bei dem das Verhältnis nur zu einer Person besteht.
Wird das Kind nicht das ganze Jahr berücksichtigt, darf der Betreuungsfreibetrag nur monatlich angesetzt werden. Außerdem darf der Betreuungsfreibetrag auf Antrag auch auf Oma und Opa oder Stiefmama und Stiefpapa übertragen werden, vorausgesetzt das Kind lebt im Haushalt seiner Großeltern oder eines Stiefelternteils oder diese tragen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber des Kindes. Bei getrennten Elternpaaren ist zudem der doppelte Kinderfreibetrag auf Antrag eines Elternteils möglich, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen für das gemeinsame Kind zu weniger als 75 Prozent erfüllt. Der halbe Betreuungsfreibetrag geht dann automatisch mit über. Unabhängig davon können Sie aber auch nur die Übertragung des halben Betreuungsfreibetrags beantragen. Das geht, wenn Sie Ihr noch minderjähriges Kind allein betreuen und es nur bei Ihnen gemeldet ist. Dem kann der andere Elternteil allerdings widersprechen, wenn er auch einen Betreuungsanteil nachweist. Der Betreuungsfreibetrag kommt für die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer übrigens immer zum Ansatz, auch wenn es beim Kindergeld verbleibt. Livia Berg
Grundsätzlich zählen dazu Ihre leiblichen Kinder und Ihre Adoptivkinder. Haben Sie ein Pflegekind aufgenommen, darf zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr bestehen. Kinder werden zudem in verschiedene Altersstufen eingeteilt. Für noch nicht volljährige Kinder gilt eine Berücksichtigung ohne Einschränkung. Außerdem berücksichtigt werden 18 bis noch nicht 21-jährige arbeitssuchende Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag, die sich in einer Ausbildung, einer höchsten viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, einen Freiwilligendienst ableisten oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen können. Für behinderte Kinder besteht zudem ein unbegrenzter Ansatz, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Der Betreuungsfreibetrag ist mit dem Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abzuziehen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Steuervorteil mehr ist, als das ausgezahlte Kindergeld. Deshalb kommt es in der Einkommensteuerveranlagung zu einer Günstigerprüfung zwischen dem Kindergeld und dem Kinder- und Betreuungsfreibetrag. Das Finanzamt berücksichtigt das beste Ergebnis von Amts wegen. Der Betreuungsfreibetrag beträgt derzeit 1.464 Euro pro Kind und Jahr. Machen verheiratete Eltern ihre Einkommensteuererklärung zusammen oder ist der andere Elternteil bereits verstorben, verdoppelt sich der Betreuungsfreibetrag auf 2.928 Euro. Das gilt auch, bei einem Adoptiv- oder Pflegekind bei dem das Verhältnis nur zu einer Person besteht.
Wird das Kind nicht das ganze Jahr berücksichtigt, darf der Betreuungsfreibetrag nur monatlich angesetzt werden. Außerdem darf der Betreuungsfreibetrag auf Antrag auch auf Oma und Opa oder Stiefmama und Stiefpapa übertragen werden, vorausgesetzt das Kind lebt im Haushalt seiner Großeltern oder eines Stiefelternteils oder diese tragen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber des Kindes. Bei getrennten Elternpaaren ist zudem der doppelte Kinderfreibetrag auf Antrag eines Elternteils möglich, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen für das gemeinsame Kind zu weniger als 75 Prozent erfüllt. Der halbe Betreuungsfreibetrag geht dann automatisch mit über. Unabhängig davon können Sie aber auch nur die Übertragung des halben Betreuungsfreibetrags beantragen. Das geht, wenn Sie Ihr noch minderjähriges Kind allein betreuen und es nur bei Ihnen gemeldet ist. Dem kann der andere Elternteil allerdings widersprechen, wenn er auch einen Betreuungsanteil nachweist. Der Betreuungsfreibetrag kommt für die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer übrigens immer zum Ansatz, auch wenn es beim Kindergeld verbleibt. Livia Berg
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zu unserem Kurzvideo „Das Kindergeld“. Heute erklären wir, welche Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ihnen Kindergeld ausbezahlt wird. Das Kindergeld sichert das Existenzminimum Ihres Nachwuchses. Es wird Ihnen für jedes Kind monatlich von der Kindergeldkasse ausbezahlt.
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld für leibliche Kinder und Adoptivkinder. Haben Sie ein Pflegekind aufgenommen, so haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr besteht. Darüber hinaus können beim Kindergeld auch die im Haushalt aufgenommenen Stief- und Enkelkinder berücksichtigt werden. Kinder, für die es Kindergeld gibt, werden in Altersstufen eingeteilt. Für noch nicht volljährige Kinder erhalten Sie Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen. Sie erhalten auch Kindergeld für 18 bis noch nicht 21-jährige arbeitssuchende Kinder und für volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag, die sich in einer Ausbildung, einer höchsten 4-monatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, einen Freiwilligendienst ableisten oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen können. Für behinderte Kinder besteht zudem ein unbegrenzter Kindergeldanspruch, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Haben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld, wird das Kindergeld nur einem Berechtigtem ausbezahlt. Das ist derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt. Leben alle zusammen in einem Haushalt, muss derjenige bestimmt werden, der das Kindergeld bekommen soll. Grundsätzlich müssen die Eltern mit einem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig sein. Aber auch Eltern mit Auslandsbezug können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bis Ende 2022 beträgt das Kindergeld monatlich 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und ab dem 4. Kind 250 Euro. Ab dem Jahr 2023 wurde das Kindergeld auf 250 Euro angehoben und gilt ab dem 1. Kind. Ist das Kindergeld immer günstiger? Dafür kommt es in der Einkommensteuerveranlagung zu einer Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinder- und Betreuungsfreibetrag. Das Finanzamt berücksichtigt das beste Ergebnis von Amts wegen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Kindergeld nur auf Antrag erhalten. Reichen Sie diesen bei Ihrer Familienkasse online oder in Papierform ein. Noch ein Tipp: Seit 01. Juli 2022 gibt es einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat und Kind, für besonders von Armut gefährdete Familien. Diese gibt es zusätzlich zum Kinderzuschlag, der seit 01. Juli 2022 229 Euro beträgt und ab 01. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben wird. Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Franziska Bauer
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld für leibliche Kinder und Adoptivkinder. Haben Sie ein Pflegekind aufgenommen, so haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr besteht. Darüber hinaus können beim Kindergeld auch die im Haushalt aufgenommenen Stief- und Enkelkinder berücksichtigt werden. Kinder, für die es Kindergeld gibt, werden in Altersstufen eingeteilt. Für noch nicht volljährige Kinder erhalten Sie Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen. Sie erhalten auch Kindergeld für 18 bis noch nicht 21-jährige arbeitssuchende Kinder und für volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag, die sich in einer Ausbildung, einer höchsten 4-monatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, einen Freiwilligendienst ableisten oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen können. Für behinderte Kinder besteht zudem ein unbegrenzter Kindergeldanspruch, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Haben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld, wird das Kindergeld nur einem Berechtigtem ausbezahlt. Das ist derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt. Leben alle zusammen in einem Haushalt, muss derjenige bestimmt werden, der das Kindergeld bekommen soll. Grundsätzlich müssen die Eltern mit einem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig sein. Aber auch Eltern mit Auslandsbezug können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bis Ende 2022 beträgt das Kindergeld monatlich 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und ab dem 4. Kind 250 Euro. Ab dem Jahr 2023 wurde das Kindergeld auf 250 Euro angehoben und gilt ab dem 1. Kind. Ist das Kindergeld immer günstiger? Dafür kommt es in der Einkommensteuerveranlagung zu einer Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinder- und Betreuungsfreibetrag. Das Finanzamt berücksichtigt das beste Ergebnis von Amts wegen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Kindergeld nur auf Antrag erhalten. Reichen Sie diesen bei Ihrer Familienkasse online oder in Papierform ein. Noch ein Tipp: Seit 01. Juli 2022 gibt es einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat und Kind, für besonders von Armut gefährdete Familien. Diese gibt es zusätzlich zum Kinderzuschlag, der seit 01. Juli 2022 229 Euro beträgt und ab 01. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben wird. Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Franziska Bauer
Stand: 21. JULI 2023
nHerzlich Willkommen zum Video Bewirtungskosten. Dass Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, ist weithin bekannt. Aber auch ein Abzug als Werbungskosten ist möglich, zum Beispiel für Arbeitnehmer. Die Bewirtung muss geschäftlich oder beruflich veranlasst sein. Von den Bewirtungskosten können grundsätzlich 70 Prozent geltend gemacht werden. Der Rest bleibt ihr Privatvergnügen, mit einer Ausnahme. Laden Sie Mitarbeiter oder Kollegen ein, ist sogar ein Abzug von 100 Prozent möglich, da ein betrieblicher bzw. beruflicher Grund vorliegt. Was müssen Sie sonst noch wissen? Wichtig ist natürlich, dass Sie derjenige sind, der die Bewirtung übernimmt. Die Bewirtungsaufwendungen müssen zudem angemessen sein. Außerdem muss ein geschäftlicher oder beruflicher Anlass gegeben sein. Zudem sind Aufzeichnungspflichten zu beachten.
Wann sind Ihre Bewirtungsaufwendungen also noch angemessen? Hier gibt es keine besondere, gesetzliche Grenze. Die Wichtigkeit des Essens oder der bewirteten Person spielt dabei sicher eine Rolle. Auch ein Fremdvergleich kann hier helfen. Außerdem stellt sich noch die Frage, welche Anforderungen an die Nachweise und Aufzeichnungen gestellt werden. Dabei sind bestimmte Pflichtangaben zu beachten. Wichtig ist, dass alle Angaben so genau wie möglich gemacht werden. Sie müssen darauf achten, dass Sie eine maschinell erstellte Rechnung bekommen, da eine handschriftliche Quittung nicht ausreichend ist. Nachdem Sie die Rechnung erhalten haben, müssen Sie den genauen Anlass und die Teilnehmer zeitnah ergänzen. Sie können auch einen extra Bewirtungsbeleg schreiben, den Sie dann an die Rechnung heften müssen. Beachten Sie bitte, dass Sie den geschäftlichen Anlass genau erläutern. Wie Sie sich sicher schon denken können, genügt es nicht, nur „Geschäftsessen“ oder „Arbeitsessen“ anzugeben. Übrigens zählen zu den Bewirtungskosten die Kosten für Speisen, Getränke und sonstige Genussmittel. Nebenkosten wir Garderobe und Trinkgeld sind ebenfalls den Bewirtungskosten zuzurechnen. Achten Sie deshalb darauf, dass diese auch auf der Rechnung enthalten sind. Andere Kosten, zum Beispiel für künstlerische oder sportliche Darbietungen, zählen im Umkehrschluss nicht zu den Bewirtungskosten. Noch ein Hinweis: eine Bewirtung in der eigenen Wohnung zählt immer zu den privaten Kosten und kann nicht geltend gemacht werden. Schön, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Marianne Schuierer
Wann sind Ihre Bewirtungsaufwendungen also noch angemessen? Hier gibt es keine besondere, gesetzliche Grenze. Die Wichtigkeit des Essens oder der bewirteten Person spielt dabei sicher eine Rolle. Auch ein Fremdvergleich kann hier helfen. Außerdem stellt sich noch die Frage, welche Anforderungen an die Nachweise und Aufzeichnungen gestellt werden. Dabei sind bestimmte Pflichtangaben zu beachten. Wichtig ist, dass alle Angaben so genau wie möglich gemacht werden. Sie müssen darauf achten, dass Sie eine maschinell erstellte Rechnung bekommen, da eine handschriftliche Quittung nicht ausreichend ist. Nachdem Sie die Rechnung erhalten haben, müssen Sie den genauen Anlass und die Teilnehmer zeitnah ergänzen. Sie können auch einen extra Bewirtungsbeleg schreiben, den Sie dann an die Rechnung heften müssen. Beachten Sie bitte, dass Sie den geschäftlichen Anlass genau erläutern. Wie Sie sich sicher schon denken können, genügt es nicht, nur „Geschäftsessen“ oder „Arbeitsessen“ anzugeben. Übrigens zählen zu den Bewirtungskosten die Kosten für Speisen, Getränke und sonstige Genussmittel. Nebenkosten wir Garderobe und Trinkgeld sind ebenfalls den Bewirtungskosten zuzurechnen. Achten Sie deshalb darauf, dass diese auch auf der Rechnung enthalten sind. Andere Kosten, zum Beispiel für künstlerische oder sportliche Darbietungen, zählen im Umkehrschluss nicht zu den Bewirtungskosten. Noch ein Hinweis: eine Bewirtung in der eigenen Wohnung zählt immer zu den privaten Kosten und kann nicht geltend gemacht werden. Schön, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Marianne Schuierer
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zum Video: Der Solidaritätszuschlag. Vor dreißig Jahren wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer eingeführt. Dies erfolgte zunächst befristet und kurz darauf nochmals unbefristet. Als besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer sind auch die Lohnsteuer, die Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer und der Steuerabzug bei bestimmten Auslandssachverhalten betroffen. Wieviel beträgt der Solidaritätszuschlag überhaupt? Er bemisst sich aktuell aus 5,5 (Fünf Komma Fünf) Prozent der jeweiligen Steuer und betrifft alle einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Personen.
Dabei werden die Freibeträge für Kinder grundsätzlich immer berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Kindergeld günstiger ist oder nicht. Deshalb kann die Bemessungsgrundlage auch von der tatsächlichen Einkommensteuer abweichen. Muss jeder den Soli zahlen? Grundsätzlich betrifft die Abgabe alle Steuerpflichtigen. Für einkommensteuerpflichtige natürliche Personen gibt es aber eine sogenannte Nullzone. Diese Grenze hat man ab 2021 erheblich angehoben. Die Abgabe wird bis zu einer Bemessungsgrundlage von 16.956 (sechzehn-tausend-neunhundert-sechs-und-fünfzig) Euro bzw. 33.912 (drei-und-dreißig-tausend-neunhundert-zwölf) Euro angehoben. Viele Einkommensteuerzahler sind deshalb nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet. Aber auch oberhalb der Nullzone wird man nicht sofort in voller Höhe zur Kasse gebeten. In einem Übergangsbereich wird der Soli noch abgemildert auf 11,9 (elf-Komma-neun) Prozent. Ausdrücklich nicht unter die Regelung fällt die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer mit dem gesonderten Tarif von 25 Prozent. Ein Solidaritätszuschlag fällt daher bei solchen Kapitalerträgen immer an, sofern diese über einem Freistellungsauftrag beziehungsweise dem Sparerpauschbetrag liegen. Auch Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften zahlen den Solidaritätszuschlag ab dem ersten Euro. Das war es auch schon mit unserem kurzen Überblick, wir freuen uns, wenn Sie bald wieder bei uns vorbeischauen.
Franziska Bauer
Dabei werden die Freibeträge für Kinder grundsätzlich immer berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Kindergeld günstiger ist oder nicht. Deshalb kann die Bemessungsgrundlage auch von der tatsächlichen Einkommensteuer abweichen. Muss jeder den Soli zahlen? Grundsätzlich betrifft die Abgabe alle Steuerpflichtigen. Für einkommensteuerpflichtige natürliche Personen gibt es aber eine sogenannte Nullzone. Diese Grenze hat man ab 2021 erheblich angehoben. Die Abgabe wird bis zu einer Bemessungsgrundlage von 16.956 (sechzehn-tausend-neunhundert-sechs-und-fünfzig) Euro bzw. 33.912 (drei-und-dreißig-tausend-neunhundert-zwölf) Euro angehoben. Viele Einkommensteuerzahler sind deshalb nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet. Aber auch oberhalb der Nullzone wird man nicht sofort in voller Höhe zur Kasse gebeten. In einem Übergangsbereich wird der Soli noch abgemildert auf 11,9 (elf-Komma-neun) Prozent. Ausdrücklich nicht unter die Regelung fällt die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer mit dem gesonderten Tarif von 25 Prozent. Ein Solidaritätszuschlag fällt daher bei solchen Kapitalerträgen immer an, sofern diese über einem Freistellungsauftrag beziehungsweise dem Sparerpauschbetrag liegen. Auch Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften zahlen den Solidaritätszuschlag ab dem ersten Euro. Das war es auch schon mit unserem kurzen Überblick, wir freuen uns, wenn Sie bald wieder bei uns vorbeischauen.
Franziska Bauer
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zum Video: Der Progressionsvorbehalt. Wo ist dieser denn überhaupt steuerlich einzuordnen? Eigentlich erst bei der Höhe des Steuersatzes. Beim Progressionsvorbehalt berechnet sich der Steuersatz unter Berücksichtigung aller Einkünfte. Das heißt, auch bestimmte steuerfreie Einnahmen werden mit einbezogen.
Warum ist das so? Weil der Steuersatz nicht gleichbleibend ist. Je mehr zu versteuerndes Einkommen, desto höher ist grundsätzlich auch der Steuersatz. Bis zu einem bestimmten Wert, dem Grundfreibetrag, fällt dabei keine Steuer an. Der niedrigste Steuersatz beträgt 14 Prozent, der höchste liegt bei 45 Prozent. Der Anteil der Steuer am Einkommen steigt also. Progression bedeutet in dem Zusammenhang eine stufenweise Steigerung. Um zum zu versteuernden Einkommen zu gelangen, müssen Sie erst die Einkünfte ermitteln. Dabei werden steuerfreie Einnahmen begünstigt und nicht mitgerechnet. Die Summe der Einkünfte darf dann noch gekürzt werden um verschiedene Posten, wie zum Beispiel Verluste, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Häufig fallen hier beispielsweise Spenden, Versicherungen und Krankheitskosten an. Wo kommt nun der Progressionsvorbehalt ins Spiel? Für diesen werden in einem ersten Schritt alle Einkünfte berücksichtigt, egal ob steuerpflichtig oder steuerfrei. In einem zweiten Schritt wird damit weitergerechnet und der Steuersatz ermittelt. Würde man dies nicht tun, würde man Personen mit steuerfreien Einkünften doppelt begünstigen. Zu den wichtigsten steuerfreien Einnahmen zählen steuerfreie Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I und vieles mehr. Aber auch ausländische Einkünfte bei bestimmten Auslandssachverhalten zählen dazu. Kann der Progressionsvorbehalt auch negativ werden? Ja das kann auch vorkommen. Dadurch kann der Steuersatz sinken. Möglich ist dies zum Beispiel bei einer Rückzahlung von steuerfreien Einnahmen, wie in etwa eine Rückzahlung von Krankengeld, weil für dieselbe Zeit ein Anspruch auf Rentenzahlungen besteht. Noch ein Tipp! Einkünfte und Leistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen, können zu einer Pflichtveranlagung führen. Liegen diese in einem Jahr zusammen über 410 Euro muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Franziska Bauer
Warum ist das so? Weil der Steuersatz nicht gleichbleibend ist. Je mehr zu versteuerndes Einkommen, desto höher ist grundsätzlich auch der Steuersatz. Bis zu einem bestimmten Wert, dem Grundfreibetrag, fällt dabei keine Steuer an. Der niedrigste Steuersatz beträgt 14 Prozent, der höchste liegt bei 45 Prozent. Der Anteil der Steuer am Einkommen steigt also. Progression bedeutet in dem Zusammenhang eine stufenweise Steigerung. Um zum zu versteuernden Einkommen zu gelangen, müssen Sie erst die Einkünfte ermitteln. Dabei werden steuerfreie Einnahmen begünstigt und nicht mitgerechnet. Die Summe der Einkünfte darf dann noch gekürzt werden um verschiedene Posten, wie zum Beispiel Verluste, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Häufig fallen hier beispielsweise Spenden, Versicherungen und Krankheitskosten an. Wo kommt nun der Progressionsvorbehalt ins Spiel? Für diesen werden in einem ersten Schritt alle Einkünfte berücksichtigt, egal ob steuerpflichtig oder steuerfrei. In einem zweiten Schritt wird damit weitergerechnet und der Steuersatz ermittelt. Würde man dies nicht tun, würde man Personen mit steuerfreien Einkünften doppelt begünstigen. Zu den wichtigsten steuerfreien Einnahmen zählen steuerfreie Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I und vieles mehr. Aber auch ausländische Einkünfte bei bestimmten Auslandssachverhalten zählen dazu. Kann der Progressionsvorbehalt auch negativ werden? Ja das kann auch vorkommen. Dadurch kann der Steuersatz sinken. Möglich ist dies zum Beispiel bei einer Rückzahlung von steuerfreien Einnahmen, wie in etwa eine Rückzahlung von Krankengeld, weil für dieselbe Zeit ein Anspruch auf Rentenzahlungen besteht. Noch ein Tipp! Einkünfte und Leistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen, können zu einer Pflichtveranlagung führen. Liegen diese in einem Jahr zusammen über 410 Euro muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Franziska Bauer
Stand: 21. JULI 2023
Herzlich Willkommen zu unserem Kurzvideo „Das zu versteuernde Einkommen“. Unser Video erläutert kurz, wie man das Zu versteuernde Einkommen berechnet. Für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens gibt es ein festes Schema. Zuerst ermittelt man die Einkünfte. Laut Einkommensteuergesetz gibt es 7 Einkunftsarten. In unserem Video beschränken wir uns auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, also auf die Einkünfte für Arbeitnehmer. Grundlage der Berechnung ist das jährliche steuerpflichtige Bruttogehalt einschließlich Sachbezüge. Danach werden die tatsächlichen Werbungskosten bzw. der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen. Falls der Arbeitnehmer das 64. Lebensjahr vollendet hat, ist ein Altersentlastungsbetrag abzuziehen. Danach werden Sonderausgaben und, falls vorhanden, außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Anschließend werden Freibeträge für Kinder und ggf. ein Härteausgleich abgezogen. Das Ergebnis ist das „Zu versteuernde Einkommen“, was die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer darstellt.
Bei unserem Video handelt es sich um eine Kurzdarstellung. Genannte steuerliche Begriffe können in anderen Videos abgerufen werden. Bleiben Sie am Ball – mit uns. Wir helfen gerne bei der Steuer. Franziska Bauer
Bei unserem Video handelt es sich um eine Kurzdarstellung. Genannte steuerliche Begriffe können in anderen Videos abgerufen werden. Bleiben Sie am Ball – mit uns. Wir helfen gerne bei der Steuer. Franziska Bauer
Stand: 18. AUGUST 2021
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Stand: 04. AUGUST 2021
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Stand: 07. JULI 2021
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