Beitragsordnung:

b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein e. V.

StufeJahreseinnahmen bruttoJahresbeitrag*
1von0,00 €bis10.000,00 €45,00 €*
2von10.001,00 €bis14.000,00 €70,00 €*
3von14.001,00 €bis20.000,00 €92,00 €*
4von20.001,00 €bis25.000,00 €98,00 €*
5von25.001,00 €bis30.000,00 €120,00 €*
6von30.001,00 €bis35.000,00 €130,00 €*
7von35.001,00 €bis40.000,00 €145,00 €*
8von40.001,00 €bis45.000,00 €152,00 €*
9von45.001,00 €bis50.000,00 €160,00 €*
10von50.001,00 €bis55.000,00 €170,00 €*
11von55.001,00 €bis60.000,00 €185,00 €*
12von60.001,00 €bis70.000,00 €207,00 €*
13von70.001,00 €bis80.000,00 €225,00 €*
14von80.001,00 €bis100.000,00 €260,00 €*
15von100.001,00 €bis120.000,00 €286,00 €*
16von120.001,00 €bis150.000,00 €313,00 €*
17von150.001,00 €bis∞ €330,00 €*

Einmalige Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft: 10,00 €*
* inklusive  gesetzlicher Umsatzsteuer

Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung. Sie ist bei einem rückwirkenden Vereinsbeitritt auch für die zurückliegenden Jahre maßgeblich.

Berechnungshinweis:
Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten und staffelt sich gemäß vorstehender Beitragsordnung.

Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus:

a) dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n)/Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/‐löhnen,
b) dem jährlichen Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreien Arbeitgeberleistungen,Lohnersatzleistungen und dergleichen sowie
c) den Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Bei zusammenveranlagten Eheleuten werden die unter a) bis c) genannten Einnahmen zusammengerechnet.