Das ganze Jahr über gut beraten
Als Mitglied im b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Steuerlast, damit Sie Ihre zu viel bezahlten Steuern vom Finanzamt zurück bekommen.
Unsere fachkundigen Beratungsstellenleiter/-innen betreuen Sie das ganze Jahr persönlich und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all ihrer Lohnsteuerfragen.
Bekommen Sie Kinder, beraten wir zum Kindergeld. Planen Sie, ein Haus zu bauen, helfen wir dabei, alle Steuervorteile zu nutzen.
Auf innovativen Wegen, mit kompetenter Beratung, kundenfreundlichem Service und Spaß an der Arbeit nehmen wir uns gerne den Aufgaben rund um Steuern und Steuererklärung an und bieten Ihnen günstige Lohnsteuerhilfe von echten Steuerprofis.
Ein kompetenter Partner rund um die Einkommensteuer
Wir erstellen Ihre Steuerklärung für Sie und nehmen Ihnen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt ab. Dabei bieten wir das ganze Jahr einen qualifizierten Beratungsservice im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Steuerberatungsgesetzes.
Alle genannten b.b.h.-Leistungen erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft für einen jährlich, sozial, gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Persönliche Beratung
Unsere Beratungsstellenleiter/-innen berücksichtigen Ihre individuellen Bedürfnisse und beraten Sie gerne auch zu Hause.
Ganzjährige Betreuung
Wir stehen für Sie mit Rat und Tat zur Verfügung und das ganzjährig für einen einmaligen Mitgliedsbeitrag.
Finanzielle Vorteile nutzen
Wir errechnen Ihren Anspruch auf Kindergeld, Riesterzulage, Eigenheimzulage, Investitionszulage & Wohnungsbauprämie.
Ermittlung der Steuererstattung
Als Mitglied im b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein errechnen wir Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung.
Führen des Schriftwechsels
Wir führen den Kontakt mit dem Finanzamt und vertreten die individuellen Interessen unserer Mitglieder.
Führen von Rechtsbehelfen
Bei Rechtsstreitigkeiten erstellen wir Anträge und Erklärungen und erheben Einsprüche beim zuständigen Finanzamt.
Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine
Wir beraten Sie, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Arbeitnehmer/ Angestellte / Beamte
- Rentner oder Pensionäre
- Kindergeldantragsteller / – empfänger
- Unterhaltsempfänger
- Arbeitslose
auch wenn Sie andere Einkünfte beziehen wie:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Zinsen*
- sonstige Einkünfte wie z. B. private Veräußerungen*
*Wenn diese Einnahmen jährlich bei Ledigen 18.000 Euro,
bzw. bei verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht übersteigen.