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Steuerformulare und Änderungen

Stand: 01.03.2024
Die Einkommensteuerformulare 2023 erscheinen in einem neuen Look. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung
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Die Einkommensteuerformulare 2023 erscheinen in einem neuen Look. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung und Anpassung der Vordrucke an das notwendige Datenformat. Im Großen und Ganzen füllen die Formulare dadurch mehr Seiten. Folgende weitere inhaltliche Formularänderungen gibt es außerdem: In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen vor der Zeile 10 wird für die Gewährung eines Hinterbliebenen-Pauschbetrags klargestellt, dass der Bezug von Witwen/Witwerrenten nicht ausreichend ist. In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen wurde der Winterdienst auf dem eigenen Grundstück in der Aufzählung der Anleitung mit aufgenommen. In der Anlage Sonstige wurde Zeile 18 geändert, da nur noch vollständig auf einen Verlustrücktrag verzichtet werden kann. Gleichlautend wurde dies in der Anlage SO in Zeile 18 und 62 angepasst. An zwei verschiedenen Stellen sind außerdem Angaben zu Einkünften aus virtuellen Währungen zu machen (Zeilen 10ff./Zeile 41ff.). Zudem ist in der Anlage SO noch die Abfrage nach der Gas- und Wärmepreisbremse enthalten, die allerdings nicht mehr ausgefüllt werden muss. In der Anlage N wurde die Zeile 10 hinzugefügt. In diese ist eine Kennziffer einzutragen, wenn der Arbeitslohn aufgrund der Firmenwagenbesteuerung vom übermittelten Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung abweicht, also z.B. bei Einzelbewertung mit 0,002 % statt 0,03 % in der Lohnabrechnung. Auch die Werbungskosten wurden angepasst an die neue Rechtslage, z.B. beim Homeoffice. Außerdem sind die Angaben zur doppelten Haushaltsführung nun in eine separate Anlage Doppelte Haushaltsführung einzutragen. In der Anlage Kap wurde eine neue Zeile 27a für die Minderung des Betrags bei Hinzurechnungsbesteuerung eingefügt wie auch zwei neue Zeilen 32a und 32b, in der man den Antrag auf die Anwendung des tariflichen Steuersatzes auf Kapitalerträge aus einer unternehmerischen Beteiligung widerrufen kann. Die grundsätzlich unverändert gebliebene Anlage V wurde ergänzt um weitere Anlagen. In der Anlage V-FeWo sind Angaben zu Vermietung von Ferienwohnungen und zu kurzfristigen Vermietungen zu machen. Zusätzlich sind in der Anlage V Sonstiges Angaben zu Grundstücksgemeinschaften, zu Untervermietungen sowie Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, anderem unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen sowie Überlassung von Rechten zu machen. In der Anlage R sind Änderung zum maßgeblichen Geburtsdatum anderer Personen zu finden.

Streikgeld steuerpflichtig?

Stand: 19.02.2024
Bereits 1990 hat der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschieden, dass Streikgelder nicht
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Bereits 1990 hat der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschieden, dass Streikgelder nicht steuerbar sind. Denn das Geld ist weder eine Gegenleistung für eine Leistung, noch eine Entschädigung. Also müssen auch keine Steuern darauf gezahlt werden. Zudem ist Streikgeld sozialversicherungsfrei. Das Streikgeld erhöht nicht den Progressionsvorbehalt. Daher muss es auch nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.

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