Unser Steuertipp

Stand: 26.10.2026

Steuerliche Erleichterungen für Ukraine-Hilfe

Die steuerlichen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gelten bis Ende 2027. Erfasst sind Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2027 durchgeführt werden. Die Verlängerung betrifft die BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 …

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