NUTZEN AUCH SIE DIE CHANCE ZUM ERFOLG. . .

…Profitieren Sie von einem starken Partner.

KARRIERE ALS BERATUNGSSTELLENLEITER/-IN

Wir sind auf der Suche nach engagierten Steuer-Experten, die selbständig eine b.b.h.-Beratungsstelle verwalten und Mitglieder ganzjährig beraten und betreuen. Prüfen Sie hier, ob Sie zum b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein passen.

Bei uns entscheiden Sie selbst, wie schnell Sie Ihre b.b.h. Beratungsstelle aufbauen, wie viele Mitglieder Sie betreuen wollen und wie Sie sich selbst und Ihre Arbeit organisieren.

Als Beratungsstellenleiter/-in haben Sie die Möglichkeit, sich individuell zu entwickeln und selbständig zu arbeiten. Für die zu bewältigenden Aufgaben benötigen Sie jedoch entsprechende Qualifikationen.

WIR BIETEN IHNEN

SELBSTSTÄNDIGKEIT

Als Ihr eigener Chef können Sie sich Ihre Zeit und Ihren Arbeitsumfang selbst einteilen. Wir sind immer für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

UNTERSTÜTZUNG

Wir stellen Ihnen kostenlos die Erstausstattung Ihrer Beratungsstelle sowie Arbeitshilfen und Steuer-
und Vereinssoftware zur Verfügung.

FORTBILDUNG

Wir unterstützen Sie durch unsere kostenlosen Fortbildungsseminare und helfen Ihnen bei steuerlichen Fragen.

Technischer Support

Sie haben technische Probleme? Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und hilft Ihnen mittels TeamViewer das Problem zu beheben.

IHRE KOLLEGEN

Unsere Berater stellen sich vor

Anita Neu,

Beratungsstellenleiter
in Niedersachsen seit 2016:

„Gute Beratung bedeutet für mich, für unsere Mitglieder immer einen Schritt weiter zu denken, Denn bei den Treffen mit den Mitgliedern will ich ganz persönlich für sie da sein. Ein starker Partner an meiner Seite, der mir ermöglicht, die Mitglieder so zu betreuen, wie es für mich wichtig ist, ist für mich die optimale Lösung.“

André Reitz-Schmerr,

Beratungsstellenleiter in Hessen seit 2019:
„Ich in gerne Beratungsstellenleiter, weil mir die Arbeit in der Gemeinschaft sehr viel Spaß macht, nicht nur die Mitglieder profitieren davon sondern auch wir als Beratungsstellenleiter haben immer einen Ansprechpartner wenn es mal kniffelig wird. Daher ist es für mich sehr gut zu wissen das man einen starken Partner an der Seite hat.“

Erwin Runge,

Beratungsstellenleiter seit 2010
„Über den b.b.h. Bundesverband wurden wir damals auf den Lohnsteuerhilfeverein aufmerksam. Der Einstieg vor über 10 Jahren ging genauso rasch und unkompliziert, wie auch heute noch die Zusammenarbeit. Und das Schöne: Trotz der vielen Zahlen, mit denen wir täglich zu tun haben, ist hier niemand nur eine Nummer, sondern wird unterstützt, wenn er es benötigt.“

HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?

Wollen Sie noch mehr Informationen oder wollen Sie sich direkt bei uns bewerben? Dann senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an die info@bbh-lohnsteuerhilfe.de oder fordern Sie hier unsere kostenlose Infobroschüre an.

Die meist gestellten Fragen

Voraussetzungen

Um eine Beratungsstelle leiten zu können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine 3-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.

Um prüfen zu können, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte Ihre Arbeitszeugnisse per Mail an

info@bbh-lohnsteuerhilfe.de

Qualifikationsnachweise:

– Ausbildung (Gehilfenbrief/Kaufmannsbrief)

– Zeugnisse über insgesamt mindestens 36 Monate mit steuerlichen Schwerpunkten. Sie erfüllen die erforderliche Berufspraxis auch, wenn Sie drei Jahre als Steuersachbearbeiter/-in in einem Unternehmen gearbeitet haben.

– oder Kopie der Bestellungsurkunde Steuerberater/-in, bzw. Auszug aus dem Berufsregister

Aufgaben

Die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen ist geregelt im § 4 Nr. 11 StBerG:

…soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese

Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1 a des Einkommenssteuergesetzes) erzielen,
Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht übersteigen,
keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen.

Zu den Leistungen des b.b.h. Lohnsteuerhilfevereins zählen:

  • Individuelle Analyse der steuerlichen Situation
  • Erstellen der Einkommensteuererklärung
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Einspruchsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
  • Klageführung vor den Finanzgerichten
  • Beraten zur Steuerklassenauswahl
  • Steuerliche Beratung zur Altersvorsorge
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen
  • Steuerliche Beratung im Hinblick auf die Abgeltungssteuer
  • Ganzjährige steuerfachliche Betreuung

Vergütung

Für die Tätigkeit und sämtliche sich daraus ergebenden Aufwendungen sowie etwaige Abgaben erhält der b.b.h. Beratungsstellenleiter für jedes von ihm betreute Mitglied im Kalenderjahr eine Vergütung nach unserer Beitragsordnung in Höhe von 80 % des Mitgliedsbeitrages.

Tägliche Arbeit

Wir unterstützen Sie natürlich jederzeit bei Ihrer täglichen Arbeit, wenn Sie Steuerfragen, technische Probleme haben, individuelle Werbung benötigen und bei allem anderen. Wenden Sie sich einfach an die im Verein zuständige Stelle und Sie erhalten schnellstmöglich Hilfe und Antworten.

 

Noch Fragen?

Gerne steht Ihnen unsere Mitarbeiterin für offene Fragen rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/-in zur Verfügung. Rufen Sie einfach an unter der Tel. 08635 69 30 320.

UNSERE KOOPERATIONSPARTNER

Beratungsstellenleiter von Lohnsteuerhilfevereinen sind Experten auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts.
Kooperationspartner unterstützen diese für eine optimale Steuerberatung.