b.b.h.-MITGLIED WERDEN UND DAS IN DREI EINFACHEN SCHRITTEN

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MITGLIED WERDEN UND DAS AB 45,- EURO BEITRAG:

Unsere jährliche Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach Ihren Jahreseinnahmen.
Er beträgt zwischen 45,- € und 330,- € und einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 10,- €.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie werde ich Mitglied?

Mit rund 300 b.b.h.-Beratungsstellen in ganz Deutschland finden Sie ganz sicher auch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, mit der Sie einen Termin vereinbaren können. Eine Mitgliedschaft wird üblicherweise beim Ersttermin unterzeichnet und die Steuererklärung vorbereitet.

Um bereits beim Erstgespräch die notwendigen Unterlagen zu besprechen, haben wir hier für Sie eine Checkliste: Steuerunterlagen zum Download bereitgestellt.

Was kostet die Mitgliedschaft beim b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein?

Bei Beginn der Mitgliedschaft in den Lohnsteuerhilfeverein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- € zu entrichten und jährlich ein Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags errechnet sich nach der b.b.h.- Beitragsordnung und ist sozial gestaffelt. Der Mitgliedsbeitrag liegt zwischen 45,- € und 330,- € pro Jahr. Mithilfe unseres Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresmitgliedsbeitrag im Voraus abschätzen.

Wie bei allen Vereinen ist auch beim Lohnsteuerhilfevereinen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Mitgliedsbeitrags können Sie alle Leistungen des b.b.h. Lohnsteuerhilfevereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen.
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen zu entrichten.

Welche Qualifikationen haben unsere b.b.h.-Beratungsstellenleiter?

Unsere Beratungsstellenleiter/-innen sind Steuerexperten mit einem Nachweis von einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Bereich des Einkommensteuerrechts. Dies wird von der zuständigen Finanzbehörde überprüft.

Zusätzlich nehmen die b.b.h.-Beratungsstellenleiter/-innen regelmäßig an Steuerseminaren teil und nutzen unseren breiten Pool an Fortbildung und Hilfestellungen, um immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu bleiben und eine qualitativ hochwertige Steuerberatung garantieren zu können.

Wann und wie bekomme ich die Steuerrückerstattung?

Um die Erstellung der Steuererklärung zu beschleunigen und diese möglichst schnell ans Finanzamt übermitteln zu können, ist es vorteilhaft, wenn benötigte Steuerunterlagen vollständig und zeitnah bei uns vorliegen. Hierbei kann Ihnen unsere Checkliste: Steuerunterlagen helfen.

Nachdem die Übermittlung an das Finanzamt erfolgte, ist die Dauer der Bearbeitung und die Steuererstattung abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter des zuständigen Finanzamtes. Um trotzdem Einfluss auf die Wartezeiten zu nehmen, senden unsere b.b.h.-Berater Ihre Steuererklärungen in elektronischer Form an das Finanzamt und nutzen die vorausgefüllte Steuererklärung.

Wie und wann kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Wir bedauern es sehr, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein e.V. kündigen, aber akzeptieren natürlich Ihre Entscheidung.

Sie können immer zum Jahresende kündigen. Allerdings muss die Kündigung schriftlich bis zum 30. September des jeweiligen Jahres in der Hauptverwaltung – Hofmark 2, 84568 Pleiskirchen – eingehen. Es ist zu beachten: Geht eine Kündigung verspätet ein, ist diese erst Ende des Folgejahres wirksam.

 

Berater finden:

BEITRAGSRECHNER:

Alle unsere Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Es entstehen keine Zusatzkosten, egal wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser errechnet sich anhand Ihrer Jahreseinnahmen.

*inkl. gesetzliche Umsatzsteuer

*Beitragsbemessungsgrundlage