Abschaffung der Steuerklassen III/V

Abschaffung der Steuerklassen III/V

Die Pläne der Ampelkoalition für die Abschaffung der Steuerklassen III und V nehmen Gestalt an. Im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vom 24. Juli 2024 ist der Übergang der Steuerklassen III/V in die Steuerklassen IV mit Faktor vorgesehen.

Da die Steuerklassenkombination III/V als Negativsymbol für das Ehegattensplitting gesehen wird und den Partner benachteiligt, der meist aufgrund familiärer Gegebenheiten, wie der Kinderbetreuung, ein höheren Steuerabzug auf ein geringeres Einkommen als der Besserverdiener-Partner hat, möchte man mit der Abschaffung mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Danach soll die Steuerklasse IV mit Faktor einen Steuerabzug nach den tatsächlichen Gegebenheiten schaffen und den Anteil am Ehegatteneinkommen berücksichtigen. Wie bisher erfolgt über die Einkommensteuerveranlagung ggf. eine Korrektur der steuerlichen Belastung nach tatsächlichen Verhältnissen. Außer Acht gelassen werden dabei allerdings andere Komponenten des Familieneinkommens, die an das Nettoeinkommen geknüpft sein können.

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