Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) für den VZ 2025 bekanntgegeben (BMF, Schreiben v. 28.11.2024).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus: Die in dem Schreiben aufgeführten Tabellen gelten für den gesamten VZ 2025. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.