Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dass der Datenschutz einer Beleganforderung durch das Finanzamt nicht entgegensteht. Seit 2017 gibt es in Steuersachen keine Belegvorlagepflicht mehr, sondern nur noch eine Belegvorhaltepflicht. Dies bedeutet, Belege müssen dem Finanzamt nur noch vorgelegt werden, wenn man dazu aufgefordert wird. Im Urteilsfall lehnte ein Vermieter die Vorlage von Mietverträgen ab, aus Gründen des Datenschutzes der Mieter. Dem widersprach der BFH, denn das Finanzamt verarbeite die Daten im öffentlichen Interesse.