Berufsrechtschutz steuerlich absetzen
Für Rechtsberatung und -verteidigung muss der Arbeitnehmer bei einem Konflikt mit seinem Arbeitgeber oft viel Geld bezahlen. Dieses Risiko kann über eine Berufsrechtschutzversicherung abgesichert werden.
Die Kosten hierfür werden durch das Finanzamt als Werbungskosten anerkannt, wenn mit der Versicherung berufliche Risiken und Einnahmequellen abgesichert werden. Oftmals werden diese als Kombipaket angeboten. In so einem Fall ist nur der Beitragsanteil für den Berufsrechtschutz steuerlich absetzbar.
Ein steuerlicher Vorteil entsteht aus dem Abzug der Berufsrechtschutzkosten aber nur, wenn die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro im Jahr überschritten wird.
Sollte man keine Berufsrechtschutzversicherung haben, können selbst getragene Anwalts- und Gerichtskosten eines Berufsrechtstreites als Werbungskosten angesetzt werden, da diese in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
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