Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern als verfassungsgemäß bestätigt. Die einmalige Zahlung von 300 Euro wurde 2022 mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeführt und Arbeitnehmern über ihre Arbeitgeber ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigte sie bei der Einkommensteuer als steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Ein Kläger sah darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Minijobbern. Bei diesen wird der Arbeitslohn ausschließlich pauschal besteuert, sodass die Pauschale ohne zusätzliche Besteuerung ausgezahlt worden sei.
Mit Urteil vom 11.06.2026 (Az. VI R 15/24) wies der BFH die Klage zurück. Die unterschiedliche Behandlung sei wegen der typischen Zugehörigkeit von Minijobbern zum Niedriglohnsektor gerechtfertigt und verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.