Besteuerung der Energiepreispauschale für Arbeitnehmer

Besteuerung der Energiepreispauschale für Arbeitnehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern als verfassungsgemäß bestätigt. Die einmalige Zahlung von 300 Euro wurde 2022 mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeführt und Arbeitnehmern über ihre Arbeitgeber ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigte sie bei der Einkommensteuer als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Ein Kläger sah darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Minijobbern. Bei diesen wird der Arbeitslohn ausschließlich pauschal besteuert, sodass die Pauschale ohne zusätzliche Besteuerung ausgezahlt worden sei.

Mit Urteil vom 11.06.2026 (Az. VI R 15/24) wies der BFH die Klage zurück. Die unterschiedliche Behandlung sei wegen der typischen Zugehörigkeit von Minijobbern zum Niedriglohnsektor gerechtfertigt und verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern