E-Auto Förderung: Steuerbescheide notwendig
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue, gestaffelte Förderung von bis zu 6.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV). Die Basisförderung für Privatpersonen beträgt 3.000 Euro (BEV) bzw. 1.500 Euro (PHEV). Sie greift bis zu einer Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Grenze steigt pro minderjährigem Kind um 5.000 Euro (maximal bis zu 90.000 Euro).
Einkommensabhängige Aufschläge erhöhen die Prämie: Bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro gibt es 1.000 Euro extra, unter 45.000 Euro sind es 2.000 Euro extra. Zusätzlich wird ein Kinderbonus von 500 Euro pro Kind (maximal für zwei Kinder unter 18 Jahren) gewährt. Der Antrag erfolgt online. Als Nachweis dient der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den beiden aktuellsten Steuerbescheiden (maximal drei Jahre alt). Bei getrennter Veranlagung oder unverheirateten Paaren werden die Einzeleinkommen addiert. Wichtig: Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, muss diese für den Förderanspruch zwingend nachreichen.
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