E-Rechnungen und Vermieter

Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung (elektronische Rechnung) in Kraft getreten. Ein Vermieter wird als Unternehmer eingestuft und ist somit von den neuen Regelungen möglicherweise betroffen. Ob die E-Rechnung nun verpflichtend ist, ist davon abhängig, an wen die Immobilie vermietet wird. Wenn der Mieter diese privat nutzt, gilt dieser als Verbraucher und es werden keine E-Rechnungen benötigt. In allen anderen Fällen müssen die Vermieter handeln, vor allem gewerbliche Vermieter, aber auch private Vermieter können betroffen sein.
Allerdings ist zunächst nur vorgeschrieben, dass seit dem 01.01.2025 nur der Empfang von E-Rechnungen vorgeschrieben ist. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gibt es dann, wenn Vermieter die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann sind sie nur zum Empfang derselben verpflichtet, müssen aber keine ausstellen. Für Kleinbetragsmieten unter 250 Euro dürfen ebenfalls weiterhin Papierrechnungen geschrieben werden.
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