Der Bundesrat verlangt Änderungen am Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027. Bei Sonn- und Feiertagszuschlägen lehnen die Länder die geplante Anhebung der Grundlohnobergrenze auf 75 EUR ab. Stattdessen sollen die Zuschlagssätze von 50 beziehungsweise 125 Prozent moderat steigen, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Die geplanten Änderungen bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren begrüßt der Bundesrat grundsätzlich. Für die Aufteilung der Steuer soll der Energieverbrauch stärker und die Lohnsumme weniger berücksichtigt werden. Zugleich fordert er Maßnahmen gegen Umgehungen, etwa durch internationale Steuervermeidungsmodelle oder einen unerheblichen Nebenbetrieb.
Die zehnjährige Veräußerungsfrist für Immobilien nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bleibt bestehen. Eine Empfehlung zu ihrer Abschaffung wurde nicht in die Stellungnahme aufgenommen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 EUR und 2028 auf 12.900 EUR steigen. Die Kinderfreibeträge sollen auf 10.056 EUR beziehungsweise 10.236 EUR anwachsen, das Kindergeld auf 267 EUR im Jahr 2027 und 272 EUR im Jahr 2028. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 EUR auf 1.430 EUR steigen.
Für zu versteuernde Einkommen ab 250.000 EUR ist ein Steuersatz von 45 Prozent vorgesehen, ab 280.000 EUR zusätzlich ein Satz von 47 Prozent. Bei Handwerkerleistungen sollen der absetzbare Anteil von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 EUR sinken.