Elektronische Steuerbescheide ab 2027

Elektronische Steuerbescheide ab 2027

Vorgesehen war ursprünglich, dass elektronische Steuerbescheide bereits ab dem 01.01.2026 zur Regel werden sollten und Bescheide in Papierform die Ausnahme werden sollten. Nun wurde durch den Gesetzgeber beschlossen, dass die Neuregelung doch erst ab dem 01.01.2027 gelten soll, so dass Steuerpflichtige ihre Bescheide 2026 weiterhin in Papierform erhalten, sofern sie beim Finanzamt nicht ausdrücklich in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben.

Sofern ein Steuerpflichtiger die digitale Bescheidbekanntgabe nicht wünscht, kann er bis Ende 2026 sein Widerspruchsrecht ausüben.

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