Bei der Beantragung der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim, kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten zwischen Finanzamt und Steuerzahlern. Aus diesem Grund hat das BMF nun einen Fragen-Antworten-Katalog zu § 35c EStG veröffentlicht:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/
Klimaschutz/steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html
Wer aber die zum 01.01.2024 in Kraft getretene Neuregelung des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG in Anspruch nimmt, also angespartes Riester-Kapital zur Finanzierung der Kosten für die energetische Sanierung des Eigenheims entnimmt, darf nicht zusätzlich die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG beantragen.