Für einen Freibetrag im Rahmen der Lohnsteuer-Ermäßigung läuft die Antragsfrist über einen längeren Zeitraum: Sie beginnt am 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll, und endet am 30. November des betreffenden Kalenderjahres.
Für das Kalenderjahr 2026 ist der Antrag damit seit dem 1. November 2025 möglich. Die Frist endet am 30. November 2026.
Ein Freibetrag kann für zwei Kalenderjahre beantragt werden.