Gewerkschaftsbeiträge steuerlich absetzen
Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Künftig sollen Gewerkschaftsbeiträge demnach zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können - damit wirken sie sich immer steuermindernd aus und nicht nur, wenn man den Pauschbetrag übersteigt.
Die Neuregelung soll im Steueränderungsgesetz 2025 umgesetzt werden.
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