Grundstücke und Kaufpreisaufteilung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück aktualisiert und die kostenlose Arbeitshilfe in Form eines Excel-Tools mit der Anleitung auf der Homepage herausgegeben. Sie können diese unter folgendem Link aufrufen: Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung.
Dabei handelt es sich um ein typisiertes Verfahren, mit der die Kaufpreisaufteilung selbst vorgenommen werden kann. Außerdem können vorhandene Kaufpreisaufteilungen auf Plausibilität geprüft werden. Laut BFH ist über das Wertermittlungsverfahren im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich kann einer vorhandenen vertraglichen Kaufpreisaufteilung gefolgt werden, dies sei allerdings besonders bei Zweifeln nicht bindend.
Die Kaufpreisaufteilung war auch Anlass eines Streitfalls vor dem Finanzgericht (FG) München. Ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten kam zu einer Abweichung von unter 10 % zu den tatsächlich realisierten Kaufpreisen. Darin konnten die Richter keine nennenswerten Verfehlungen zu tatsächlichen Verhältnissen erkennen. Und nur dann wäre auch eine Korrektur der vertraglichen Aufteilung zu begründen.
Die vertragliche Kaufpreisaufteilung war daher der Besteuerung zu Grunde zu legen (FG München, Urteil vom 10.04.2024 Az. 12 K 861/19).
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