Mehrere Bundesländer veröffentlichen Katastrophenerlasse mit steuerlichen Billigkeitsregelungen.
In den letzten Monaten ist Deutschland mehrfach von heftigen Unwettern getroffen worden. Damit zu den vielen privaten Sorgen nicht auch noch Probleme mit dem Finanzamt kommen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die Geschädigte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützen sollen.
Gleiche Maßnahmen in allen Bundesländern
Zum aktuellen Zeitpunkt haben folgende Bundesländer Erlasse mit Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht:
- Rheinland-Pfalz (Hochwasser Mai/Juni 2024)
- Schleswig-Holstein (Ostsee-Sturmflut Oktober 2023)
- Saarland (Hochwasser Mai 2024)
- Baden-Württemberg (Hochwasser Mai/Juni 2024)
- Bayern (Hochwasser Mai/Juni 2024)
Die Erlasse sind inhaltlich größtenteils deckungsgleich, unterscheiden sich meist lediglich in der zeitlichen Anwendung. U.a. gibt es Stundungen im vereinfachten Verfahren, Ratenzahlungsmöglichkeiten, Vollstreckungsaufschub, Anpassung von Vorauszahlungen usw..
Die zeitliche Anwendung der Maßnahmen unterscheidet sich je nach Bundesland. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des jeweiligen Bundeslandes bzw. Finanzministeriums.