Hilfe bei Unwetterschäden

Hilfe bei Unwetterschäden

Mehrere Bundesländer veröffentlichen Katastrophenerlasse mit steuerlichen Billigkeitsregelungen.
In den letzten Monaten ist Deutschland mehrfach von heftigen Unwettern getroffen worden. Damit zu den vielen privaten Sorgen nicht auch noch Probleme mit dem Finanzamt kommen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die Geschädigte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützen sollen.

Gleiche Maßnahmen in allen Bundesländern
Zum aktuellen Zeitpunkt haben folgende Bundesländer Erlasse mit Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht:
  • Rheinland-Pfalz (Hochwasser Mai/Juni 2024)
  • Schleswig-Holstein (Ostsee-Sturmflut Oktober 2023)
  • Saarland (Hochwasser Mai 2024)
  • Baden-Württemberg (Hochwasser Mai/Juni 2024)
  • Bayern (Hochwasser Mai/Juni 2024)
Die Erlasse sind inhaltlich größtenteils deckungsgleich, unterscheiden sich meist lediglich in der zeitlichen Anwendung. U.a. gibt es Stundungen im vereinfachten Verfahren, Ratenzahlungsmöglichkeiten, Vollstreckungsaufschub, Anpassung von Vorauszahlungen usw..
Die zeitliche Anwendung der Maßnahmen unterscheidet sich je nach Bundesland. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des jeweiligen Bundeslandes bzw. Finanzministeriums.
 
 
 

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern