Höchstbeträge für Parteispenden

Höchstbeträge für Parteispenden

Beim Direktabzug als auch beim Sonderausgabenabzug für Spenden an politische Parteien werden ab dem 01.01.2026 die Höchstbeträge verdoppelt. Für Alleinstehende von jeweils 1.650 EUR auf 3.300 EUR und für Verheiratete von jeweils 3.300 EUR auf 6.600 EUR. Die Steuerersparnis beträgt also jetzt beim Direktabzug bis zu 1.650 EUR bzw. 3.300 EUR. Beim Sonderausgabenabzug ist die Ersparnis abhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz.

Ebenfalls ab dem 1.1.2026 wird auch der Direktabzug von der Steuerschuld für Spenden an unabhängige Wählervereinigungen verdoppelt. Für Alleinstehende von 1.650 EUR auf 3.300 EUR und für Verheiratete von 3.300 EUR auf 6.600 EUR.

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