Jahressteuergesetz 2024 und Einkommensteuer

Jahressteuergesetz 2024 und Einkommensteuer

Das am 18.10.2024 beschlossene Jahressteuergesetz (JStG) 2024 hat am 22.11.2024 nun auch den Bundesrat passiert. Folgende wichtige Punkte wurden dabei geändert:

• Ansatz der Kinderbetreuungskosten: 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro ab VZ 2025 (bisher 2/3, höchstens 4.000 Euro)
Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen (150 Euro) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt Beitragserstattung dar
Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG bei Termingeschäften und Forderungsausfällen
maschinelle Abfrage der steuerlichen IdNr
Anschaffung und Veräußerung von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften bei privaten Veräußerungsgeschäften
Banküberweisung von Unterhaltsaufwendungen verpflichtend für die Geltendmachung als Sonderausgaben
Behindertenpauschbetrag wird nur bei elektronischer Datenübermittlung des festgestellten Grads der Behinderung und der Merkzeichen durch die zuständige Verwaltungsbehörde gewährt
für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungen und Handwerkerleistungen gelten einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für alle § 35a-Leistungen = Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers
Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ist bei unterjährig unterschiedlichen Beitragsabschlägen in der Pflegeversicherung nicht möglich
Erstattung der Bauabzugssteuer: elektronische Datenübermittlung des Antragsverpflichtenden
Rentenzahlungen aus einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht
Wegzugsbesteuerung bei Investmentanteilen
Elektronische Antragstellung beim Kindergeld, Antrag in Papierform ist weiterhin möglich

                                   

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