Kinderbetreuung und höhere Steuerentlastung

Ab dem Steuerjahr 2025 zieht das Finanzamt jetzt 80 % statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 € jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab.
Für jedes Kind unter 14 Jahren werden Betreuungskosten von bis zu 4.800 € pro Jahr anerkannt und somit 800 € mehr als im Jahr 2024. Dies gilt nur, wenn das Kind zum Haushalt der Eltern gehört.
Von der Erhöhung profitieren auch Eltern, deren Kind aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Sie können unabhängig vom Alter des Kindes Betreuungskosten steuerlich geltend machen, wenn die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr bestand.
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