Klimaanlage im Homeoffice
Ob die Kosten einer Klimaanlage im Homeoffice steuerlich berücksichtigt werden, hängt vor allem von der Gestaltung des Arbeitsplatzes ab.
Bei einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer können die Kosten für die Klimaanlage zu den Ausgaben für Ausstattung und Einrichtung gerechnet werden. Der Raum muss abgetrennt, büroähnlich eingerichtet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Statt der tatsächlichen Kosten kann die Jahrespauschale von 1.260 Euro genutzt werden.
Eine mobile Anlage bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro einschließlich Mehrwertsteuer kann sofort als Werbungskosten angesetzt werden. Teurere Geräte werden grundsätzlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Fest eingebaute Split-Klimaanlagen sind in der Regel Bestandteil des Gebäudes und werden nach dem Verhältnis der Wohnfläche abgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei einem nachträglichen Einbau eine eigenständige Abschreibung möglich.
Versand- und Beschaffungskosten sowie anteilige Stromkosten können ebenfalls berücksichtigt werden. Bei einer Arbeitsecke im Wohnraum gilt die Klimaanlage dagegen grundsätzlich als private Anschaffung. Die beruflichen Aufwendungen sind dort mit der täglichen Homeofficepauschale abgegolten.
Für den Einbau oder die Wartung durch einen Fachbetrieb können 20 Prozent der reinen Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt vom Einzelfall ab.
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