Nachweis einer Behinderung ab 2026

Ab 1.1.2026 setzt die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags bei Neufeststellungen zwingend eine elektronische Datenübermittlung der für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stelle (Versorgungsverwaltung) an die zuständige Finanzbehörde voraus. Dies gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird. Vor diesem Zeitpunkt bereits ausgestellte und noch gültige Ausweise/Bescheinigungen oder Bescheide in Papierform werden jedoch weiter berücksichtigt, es sei denn, die Feststellungen ändern sich vor Ablauf der Gültigkeit. Die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von behinderungsbedingten Aufwendungen und Fahrtkostenpauschalen bleiben unverändert. Hier ist weiterhin der Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis maßgeblich.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.