Führt der Verzicht auf ein Nießbrauchrechts zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Finanzgericht (FG) Münster. Im vorliegenden Streitfall hatte eine Nießbrauchberechtigte gegen Entgelt auf ihr Nießbrauchrecht aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks verzichtet. Vorangegangen war eine Entnahme des Nießbrauchrechts aus ihrem Sonderbetriebsvermögen als Komplementärin.
Das Finanzamt sah in dem Verzicht ein privates Veräußerungsgeschäft und in der Entnahme eine Anschaffung. Das erkannte das Finanzgericht jedoch nicht, weil es den Verzicht lediglich als einen veräußerungsähnlichen Vorgang betrachtete, bei dem jedoch kein Rechtsträgerwechsel vollzogen wurde (Urteil vom 12.12.2023 Az. 6 K 2489/22 E).
Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig unter dem Az. IX R 4/24.