Private Veräußerungsgeschäfte - Fristberechnung

Private Veräußerungsgeschäfte - Fristberechnung

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Beschluss (Az. IX B 24/26) seine bisherige Linie zur Berechnung der Spekulationsfrist bei privaten Immobilienverkäufen untermauert. Für die Zehn-Jahres-Frist nach § 23 EStG ist der Abschluss des obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) entscheidend.

Der Kläger scheiterte mit der Argumentation, dass stattdessen auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen sei. Die Rechtsfrage gilt laut BFH als längst geklärt.

Zwischen den beiden Notarterminen beim Kauf und beim späteren Verkauf müssen zwingend volle zehn Jahre liegen, um die Steuerpflicht sicher zu vermeiden.

 

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern