Gem. einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wird eine energetische Sanierung erst dann steuerlich gefördert, wenn sie vollständig bezahlt ist. Im Urteilsfall wurde ein neuer Gasbrennwertheizkessel mit Raten abbezahlt. Die Kläger wollten hierfür die steuerliche Förderung aber bereits auf die Gesamthöhe der Kosten. Der BFH urteilte jedoch, dass dies zu früh sei, denn förderfähig ist die Heizung nicht mit der Fertigstellung, sondern erst nach vollständiger Bezahlung. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung ist dies nicht der Fall.