Rentenerhöhung und Steuerpflicht

Rentenerhöhung und Steuerpflicht

Zum 01.07.2024 stiegen die Renten bundesweit um 4,57 %. Viele Rentner befürchten, dass sie nun plötzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern auf ihre Alterseinkünfte zahlen müssen.

In sehr vielen Fällen ist diese Sorge aber unbegründet. Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht erst, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 11.604 EUR (Wert für 2024) übersteigt. In diesen Grundfreibetrag fließt die Altersrente aber nur mit ihrem steuerpflichtigen Teil ein. Dieser steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und zwar rückwirkend ab 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss einen Besteuerungsanteil von 82,5 % der Rente hinnehmen. Das heißt im Umkehrschluss: Sein Rentenfreibetrag liegt bei 17,5 %.

Wer den Grundfreibetrag überschreitet und eine Einkommensteuererklärung abzugeben hat, muss jedoch nicht zwangsläufig Steuern zahlen. Denn auch Rentner können in ihrer Einkommensteuererklärung diverse Positionen steuerlich absetzen, darunter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen.