Rückwirkende Steuerentlastung für 2024

Rückwirkende Steuerentlastung für 2024

Durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums wird der Grundfreibetrag 2024 rückwirkend zum 1.1.2024 angepasst. Der Grundfreibetrag 2024 beträgt aktuell 11.604 Euro/23.208 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerpflichtige) und erhöht sich um 180 Euro/360 Euro auf 11.784 Euro bzw. 23.568,00 Euro. Ebenso wird der Kinderfreibetrag um 114 Euro auf 3.306 Euro (6.612 Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben.
Die lohnsteuerliche Berücksichtigung der Entlastungen erfolgt bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024.

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