Säumniszuschläge sind verfassungsgemäß

Säumniszuschläge sind verfassungsgemäß

Die Höhe der Säumniszuschläge ist aufgrund ihres Zinsanteils immer wieder in die Kritik geraten. Der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 8. Juli 2021 erklärte den Zinssatz von 6 % p.a. für Steuernachforderungen und Steuererstattungen rückwirkend ab 2014 als verfassungswidrig. Ab dem 1. Januar 2019 wurde der Zinssatz auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, reduziert. Diese Entscheidung befeuerte Diskussionen, ob die Höhe der Säumniszuschläge ebenfalls verfassungswidrig sein könnte.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof nun nochmals klargestellt, dass endgültig keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen besteht (BFH-Beschluss vom 16.7.2024).

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