Schneeschieben steuerlich absetzen

Die Kosten für das Schneeschieben können als haushaltsnahe Dienstleistung abgezogen werden. Sie werden als Steuerermäßigung in Höhe von 20% (maximal 4.000 €) berücksichtigt.
Wenn der Dienstleister sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände Schnee schiebt, waren nach Ansicht der Finanzverwaltung nur die Kosten für das Privatgelände begünstigt. Die Arbeit außerhalb des Grundstücks war nicht begünstigt. Es ist ohne Bedeutung, ob eine konkrete Verpflichtung zur Schneeräumung von öffentlichen Gehwegen und Bürgersteigen besteht.
Dies hat der Bundesfinanzhof anders gesehen und entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein können.
Hierbei werden nur die Kosten die auf den Gehweg entfallen berücksichtigt, nicht die Kosten für die Arbeiten auf der befahrbaren Straße.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.