Spenden und Ukraine

Spenden und Ukraine

Durch die Finanzverwaltung werden weiterhin Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden gewährt, die vor dem Ukraine-Krieg Geflüchteten geleistet werden. Mit Schreiben vom 04.12.2024 wurde der zeitliche Anwendungsbereich wiederholt bis zum 31.12.2025 verlängert. Somit ist weiterhin für den Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, z.B. Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg, für die Zahlung auf das eingerichtete Sonderkonto ausreichend.

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