Steuerermäßigung bei Wärmepumpe und PV-Anlage?

Steuerermäßigung bei Wärmepumpe und PV-Anlage?

Eine Photovoltaikanlage ist auch dann nicht nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigt, wenn sie Strom für eine Wärmepumpe liefert. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 14 K 1679/25 E).

Die Kläger hatten ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und zusätzlich eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher installiert. Das Gericht bewertete beide Anlagen getrennt: Die Wärmepumpe kann grundsätzlich steuerlich begünstigt sein, die Photovoltaikanlage dient jedoch der Stromerzeugung und gehört deshalb nicht zu den in der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung genannten Maßnahmen.

Auch der Hinweis auf eine besonders starke CO₂-Minderung führte zu keiner anderen Bewertung. Eine Photovoltaikanlage sei zudem weder eine Heizungsanlage noch eine Wärmequelle der Wärmepumpe. Die Klage wurde abgewiesen; die Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.

 

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