Steuerliche Erleichterungen für Ukraine-Hilfe

Steuerliche Erleichterungen für Ukraine-Hilfe

Die steuerlichen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gelten über das Jahr 2026 hinaus weiter. Ihr zeitlicher Anwendungsbereich wird auf Maßnahmen ausgedehnt, die bis zum 31. Dezember 2027 durchgeführt werden.

Die Verlängerung betrifft die BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13. März 2023 (III C 2 - S 7500/22/10005: 005). Grundlage ist das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

Damit wird der bisherige Anwendungszeitraum über den 31. Dezember 2026 hinaus erweitert. Auf diesen Zeitraum hatte das BMF bereits mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 (BStBl I S. 2048) Bezug genommen. Die betroffenen Schreiben wurden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht: am 17. März 2022 (BStBl I S. 330), am 7. Juni 2022 (BStBl I S. 923) und am 13. März 2023 (BStBl I S. 404).

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern