Steuerpflichtiger Anteil der Rentenleistungen 2025 gestiegen

Steuerpflichtiger Anteil der Rentenleistungen 2025 gestiegen

Die Zahl der Rentenbeziehenden stieg 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 0,8 Prozent beziehungsweise 168.000 Personen. Die Rentenleistungen nahmen gleichzeitig um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro auf insgesamt 304 Milliarden Euro steuerpflichtige Einkünfte zu. Ihr steuerpflichtiger Anteil lag bei 72 Prozent und damit 16,4 Prozentpunkte höher als 2015.

Grund ist die mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 eingeführte nachgelagerte Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt bei späterem Rentenbeginn. Auch Rentenerhöhungen fließen vollständig in den steuerpflichtigen Anteil ein. Das Wachstumschancengesetz verlängerte die Übergangsphase am 27. März 2024 bis 2058.

Für 2025 liegen noch keine Angaben dazu vor, wie viele Rentner Einkommensteuer zahlen. Die jüngsten verfügbaren Zahlen betreffen 2022: Damals waren 9,34 Millionen von 22,03 Millionen Rentenbeziehenden steuerbelastet, also rund 42 Prozent. Bei 80 Prozent dieser Personen gab es neben der Rente weitere Einkünfte, etwa aus Arbeit, Versorgungsbezügen oder Vermietung. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem vom steuerpflichtigen Rentenanteil, weiteren Einkünften und abzugsfähigen Beträgen ab.

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