Trennung und gemeinsame Wohnung



Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat entschieden, dass ein Getrenntleben auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich ist. Bei Trennung schulden sich die Eheleute gegenseitig Auskunft über ihr Vermögen und zwar zum Zeitpunkt der Trennung. Hierüber wurde im Urteilsfall gestritten. Beide Eheleute waren ihrer drei Kinder wegen im selben Einfamilienhaus geblieben. Der Mann wohnte im Keller, die Frau weiter oben. Ob es sich hierbei um eine Trennung handelte, entschied das Gericht: Ja. Getrennt leben in einer gemeinsamen Wohnung ist möglich, denn ein freundschaftlicher, vernünftiger Umgang miteinander schließt eine Trennung nicht aus.