Unterhaltszahlungen und Jahreshöchstbetrag

Unterhaltszahlungen und Jahreshöchstbetrag

Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Der jährliche Höchstbetrag beträgt dabei aktuell 12.096 Euro. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützen Personen mindern den Höchstbetrag. Im Einkommensteuergesetz ist darüber hinaus geregelt, dass für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen zum Unterhaltsabzug nicht vorliegen, der Jahreshöchstbetrag um je ein Zwölftel zu kürzen ist. Diese Kürzung ist dabei auch vorzunehmen, wenn die erste Unterhaltszahlung erst im Laufe des Jahres geleistet wird. Dies hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil bestätigt.

Der BFH hat dies damit begründet, dass im laufenden Jahr jeweils nur der Abzug von Unterhaltsaufwendungen zur Deckung der laufenden Bedürfnisse des betreffenden Jahres anerkannt werden kann. Aufwendungen zur Deckung eines künftigen Unterhaltsbedarfs sind hingegen nicht bereits im aktuellen Jahr zu berücksichtigten. Lediglich bei der Unterstützung von im Ausland lebenden Ehegatten kommt diese Kürzung nicht in Betracht.

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