Verlustbescheinigung bis 15.12.2025 beantragen
Kapitalanleger, die Geld investiert und verloren haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2025 eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
Nicht nur bei Gewinnen, sondern auch bei Verlusten gibt es Handlungsbedarf. Wurden bei der Veräußerung von Wertpapieren Verluste erlitten, können diese mit Gewinnen aus Wertpapieren gleicher Art verrechnet werden.
Der Verlustausgleich von Depots bei derselben Bank wird in der Regel durch die Bank selbst erledigt. Bei einem Verlustausgleich von Depots bei unterschiedlichen Banken findet kein Datenaustausch statt. Fehlbeträge der einen Bank können nicht automatisch mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnet werden. Eine bankübergreifende Verlustverrechnung kann mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Dazu benötigen Sie die sogenannte Verlustbescheinigung, die dem Finanzamt vorgelegt wird.
Geldinstitute führen sogenannte "Verlust-Verrechnungstöpfe". Dadurch können Verluste, die aus der Veräußerung von Wertpapieren entstehen, quasi automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank ausgeglichen werden. Ist das Defizit in einem Jahr höher als der Gewinn, überträgt die Bank die verbleibenden Verluste ins Folgejahr und zahlt beispielsweise kommende Veräußerungsgewinne ohne Steuerabzug aus – soweit der Verlust ausgeglichen ist. Das heißt für Sie als Anleger: Sie müssen nichts weiter tun, ihre Bank erledigt das für Sie.
Diese Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden.
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