Versicherungen und Werbungskosten

Versicherungen und Werbungskosten

Bestimmte Versicherungsbeiträge können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Grundsätzlich ist ein Werbungskostenabzug auch vorrangig vor der Berücksichtigung als Sonderausgabe. Vorteil: Beim Sonderausgabenabzug ist eine Höchstbetragsberechnung zu beachten und nur bestimmte Vorsorgeaufwendungen sind berücksichtigungsfähig.

Welche Versicherungen abzugsfähig sind, hängt von der Einkunftsart ab. Für die Vermietung und Verpachtung werden entsprechende Gebäudeversicherungen berücksichtigt, wie Feuer-, Leitungswasser- und Elementarversicherung, nicht aber private Risiken, wie die Hausratversicherung. Der Ansatz erfolgt bei teilweiser Vermietung ggf. auch anteilig.

Arbeitnehmer können bspw. Berufsrechtsversicherungen, berufliche Haftpflicht- und Unfallversicherungen ansetzen. Umfasst die Versicherung mehrere Risiken (z.B. Privat- und Berufsrechtsversicherung) so sind die Beiträge aufzuteilen, in welcher Höhe, verrät in der Regel die Versicherungspolice. Einnahmen aus den Versicherungen zählen im Gegenzug regelmäßig zu den Einkünften, bei denen auch die Beiträge abgezogen wurden.

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