Auch in diesem Jahr werden einige Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.
Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2023 bis 31.12.2023
Hessen: vom 20.12.2023 bis 31.12.2023
Thüringen: vom 21.12.2023 bis 26.12.2023
Bayern: vom 21.12.2023 bis 01.01.2024
Rheinland-Pfalz: vom 11.12.2023 bis 01.01.2024
Niedersachsen: vom 18.12.2023 bis 26.12.2023
Brandenburg: vom 22.12.2023 bis 29.12.2023
Sachsen: vom 24.12.2023 bis 01.01.2024
Baden-Württemberg: vom 25.12.2023 bis 31.12.2023
Mit dem Weihnachtsfrieden stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen eingeleitet und keine Prüfungsberichte versandt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.
Dies gilt jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z. B. Säumniszuschläge, Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z. B. drohende Verjährung).
Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.