Wohngeld erhalten derzeit Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung wie zum Beispiel Bürgergeld bekommen. Zum 1.1.2025 wird das Wohngeld erhöht um durchschnittlich 30 Euro bzw. 15 Prozent.
Die Höhe des monatlichen Mietzuschusses für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Die voraussichtliche Durchschnittshöhe der Anhebung hatte das Ministerium bereits im Juli mitgeteilt.
Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Das Ministerium rechnet nach früheren Angaben damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.