Zustellung von Bescheiden

Zustellung von Bescheiden

Die 3-Tages-Fiktion besagt, dass ein Bescheid innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post im Inland als bekannt gegeben gilt. Dies ist wichtig für den Beginn der Einspruchsfrist. Das Finanzamt hat im Zweifel den Zugang und den Zeitpunkt nachzuweisen. Liegt ein späterer Zugang vor, muss dies jedoch vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.

Aktuell wurde das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst. Um große Preiserhöhungen zu vermeiden, verschiebt sich eine verpflichtende Zustellung für Standardbriefsendungen. Danach müssen 95 % der Briefe erst am 3. Werktag und 99 % erst am 4. Werktag zugestellt werden. Bisher galt für 80 % der Briefsendungen eine verpflichtende Zustellung bereits am folgenden Werktag und für 95 % am zweiten Werktag.

Aufgrund der Verschiebung verlängert sich auch die Bekanntgabefiktion ab 01.01.2025 auf vier Tage. Dies gilt auch für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte als auch elektronische Verwaltungsakte zum Datenabruf.

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